"Gammelfleisch-Verfahren": NDR erwirkt einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
Geschrieben am 07-06-2007 |
Hamburg (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag des NDR mit einer am Donnerstag (7. Juni) getroffenen Eilentscheidung dafür gesorgt, dass Fernsehteams bei der für den selben Tag angesetzten Urteilsverkündung zum so genannten "Gammelfleisch-Verfahren" im Landgericht Oldenburg Filmaufnahmen machen dürfen. Der Vorsitzende Richter beim LG Oldenburg hatte zuvor die Auffassung vertreten, dass die Richter und Schöffen der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg nicht gefilmt werden dürften. Daraufhin legte der NDR am Mittwoch (6. Juni) in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein und beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Radio Bremen schloss sich der NDR Beschwerde am 7. Juni an.
Das NDR Regionalmagazin "Niedersachsen 19.30" hatte sich bereits zum Prozessauftakt am 17. Januar und für den Tag der Plädoyers am 30. Mai darum bemüht, im Gerichtssaal zu filmen und aus dem Gerichtssaal während der Sitzung - aber außerhalb der Hauptverhandlung - zu berichten; dieses hatte der Vorsitzende Richter abgelehnt. Für die Urteilsverkündung am 7. Juni hatte zunächst das NDR Studio Oldenburg, dann die Fernsehleitung im NDR Landesfunkhaus Niedersachsen eine Drehgenehmigung beantragt und dabei auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gerichtsberichterstattung (März 2007) hingewiesen. Doch auch diesen Antrag lehnte der Vorsitzende Richter ab.
NDR Intendant Prof. Jobst Plog: "Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung im Interesse unserer Zuschauer getroffen. Es hat festgestellt, dass die Rundfunkfreiheit, das Recht auf Berichterstattung in Wort und Bild und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit im Zweifel über das Persönlichkeitsrecht von Richtern und Schöffen zu stellen sind."
Marlis Fertmann, Programmbereichsleiterin Fernsehen im NDR Landesfunkhaus Niedersachsen: "Der Prozess um den Gammelfleisch-Skandal stößt auf großes öffentliches Interesse, dem die Verweigerungshaltung des Oldenburger Richters auch nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts nicht genügte." Der NDR wird am Donnerstagabend in "Niedersachsen 19.30 das Magazin" und in weiteren aktuellen Sendungen über die Verhandlung im Gammelfleisch-Skandal berichten.
7. Juni 2007/MG
Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6561 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6561.rss2
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