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euro adhoc: Implenia AG / Sonstiges / Implenia verschärft Abwehrdispositiv

Geschrieben am 08-06-2007


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmen

08.06.2007

Z ü r i c h, 8. Juni 2007 - Der Verwaltungsrat der Implenia AG, des
marktführenden Bau¬unternehmens und Baudienstleisters der Schweiz,
hat sein Abwehrdispositiv zum Schutz der Gesellschaft vor
unerwünschten Übernahmen verschärft. Wie er in einem Aktionärsbrief
schreibt, ist er entschlossen, die Interessen aller Aktionäre zu
schützen. Er wendet sich da¬mit gegen die Pläne des neuen
Grossaktionärs, des britischen Hedge Fund Laxey Partners, Implenia
eine Strategieänderung aufzuzwingen und dadurch die eigenen
Sonderinteressen durchzudrücken. Um eine solche Einflussnahme zu
verhindern, hat der Verwaltungsrat prä¬zisiert, welche Auflagen ein
Grossaktionär zu erfüllen hat, um im Falle einer Übernahme ins
Aktienregister eingetragen zu werden und damit auch seine Stimmkraft
ausüben zu können.

Grundsätzlich wird ein ausländischer Grossaktionär nicht eingetragen,
da in einem solchen Fall aufgrund der Bestimmungen der Lex Koller das
Immobilien-Entwicklungsgeschäft von Implenia akut gefährdet wäre. Von
diesem Grundsatz wird der Verwaltungsrat nur abweichen, wenn der
bezahlte bzw. den übrigen Aktionären gebotene Preis durch eine
unabhängige Fairness Opinion als adäquat bezeichnet wird, und zwar
unter ausdrücklicher Berücksichtigung des Wertes des
Immo¬bilien-Projektentwicklungsgeschäftes. Das heisst, dass alle
Aktionäre für die Einbussen, die Implenia im
Immobilienentwicklungs¬geschäft wegen der Eintragung eines
ausländischen Grossaktionärs allenfalls erleiden würde, entschädigt
werden. Zudem verlangt der Verwaltungsrat, dass gegebenenfalls allen
Aktionä¬ren derselbe Preis geboten wird, d. h. dass keine
Bevorteilung einzelner Aktionärsgruppen erfolgen darf.

Mit diesen Beschlüssen will er die Gleichbehandlung aller Aktionäre
sicherstel¬len. Zugleich bekräftigt der Verwaltungsrat seine
Überzeugung, dass Implenia als unabhängiges Unter¬nehmen am besten
und nachhaltigsten Werte für die Aktionäre generieren kann. Er wird
von den gefassten Beschlüssen bezüglich Eintragung eines wesentlichen
ausländischen Aktio¬närs deshalb nur dann abweichen, wenn eine
Generalversammlung von Implenia be¬schliesst, das statutarische
Abwehrdispositiv aufzuheben.

Wie der Verwaltungsrat in seinem Schreiben an die Aktionäre weiter
ausführt, wird das zu¬künftige Wachstum von Implenia vor allem vom
Immobiliengeschäft in der Schweiz sowie von der Internationalisierung
des Geschäftes getrieben. Zur Optimierung der Chancen und Risiken
will Implenia im Ausland über eine klar definierte Nischenpolitik
wachsen. Im Vorder¬grund stehen dabei Konzessionsgeschäfte sowie
Public Private Partnerships, also die Reali¬sierung von Bauten
zusammen mit der öffentlichen Hand.


Ende der Mitteilung euro adhoc 08.06.2007 07:00:00
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ots Originaltext: Implenia AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Herr Aloys Hirzel
Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten
Telefon +41 43 344 42 42
Fax +41 43 344 42 40

Branche: Baustoffe
ISIN: CH0023868554
WKN: 2386855
Index: SPI, SSCI, SPIEX
Börsen: SWX Swiss Exchange / Amtlicher Handel


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