Oberlandesgericht Karlsruhe verwirft Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe als unzulässig
Geschrieben am 08-06-2007 |
Karlsruhe (ots) -
- Querverweis: Der Beschluss des Oberlandesgerichts liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar - Kosten des Rechtsmittels fallen der Staatskasse zur Last / EnBW sieht ihre Rechtsauffassung erneut bestätigt / Rechtmäßigkeit der Einladung von Mitgliedern der Landesregierung zu WM-Spielen vom OLG nicht in Frage gestellt
Das OLG Karlsruhe hat in dem Strafverfahren gegen den Vorsitzenden des Vorstandes der EnBW, Prof. Dr. Utz Claassen, wegen Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der Versendung von Gutscheinen für WM-Tickets im Dezember 2005 mit Beschluss vom heutigen Tage die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 7. November 2006 als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die in soweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen gemäß dem Beschluss des OLG Karlsruhe der Staatskasse zur Last.
Das OLG hat in der Begründung seines Beschlusses der Rechtsauffassung des Landgerichtes, wonach die Einladung von Landesministern zu WM-Spielen rechtlich zulässig war und ist, ausdrücklich nicht widersprochen. Die diesbezügliche Rechtsauffassung der EnBW und des Landesgerichtes Karlsruhe ist insofern nicht berührt. Damit findet die gegenteilige Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft nicht die von ihr erhoffte Bestätigung.
Anders als die Staatanwaltschaft Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe ist das OLG allerdings - wie auch die EnBW - der Auffassung, dass es sich bei der Versendung der Gutscheine an verschiedene Adressaten mit der Weihnachtspost nicht um mehrere prozessual selbständige Taten handelt, sondern entsprechend den in seiner Vernehmung gemachten Aussagen von EnBW-Chef Claassen um ein einheitliches geschichtliches Vorkommnis. Auch insofern sieht die EnBW ihre Rechtsauffassung als voll bestätigt an.
Die EnBW sieht dem weiteren Verfahrensablauf damit gelassen entgegen: Bezüglich der Versendung von Gutscheinen an die Landesminister hatte das Landgericht Karlsruhe bereits mit seinem Beschluss vom 7. November 2006 eine eventuelle Strafbarkeit verneint; diese Rechtsauffassung wird vom OLG nicht in Frage gestellt. Hinsichtlich der Versendung eines Gutscheines für ein WM-Ticket an Staatssekretär Machnig handelt es sich - unabhängig von der Frage einer eventuellen Strafbarkeit - ohnehin beweisbar um eine Verwechslung.
Der für Rechtsangelegenheiten zuständige EnBW-Konzernvorstand, Dr. Bernhard Beck, wertet den Beschluss des OLG Karlsruhe aus Sicht der EnBW überaus positiv: "Nachdem die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zunächst bereits vor dem Landgericht Karlsruhe mit sechs von sieben Anklagepunkten gescheitert war, hat sich nun auch ihre sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichtes als unzulässig erwiesen, und der Vorwurf der Mehrfachtat ist vom Tisch. Damit steht es in den zentralen Punkten 2:0 für Claassen. Es ist an der Zeit, nun zur Vernunft zurückzukehren und die Staatskasse und den Steuerzahler nicht mit weiteren unnötigen Kosten zu belasten."
Anlage: Karlsruhe
Originaltext: EnBW Energie Baden Württemberg AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12866 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12866.rss2 ISIN: DE0005220008
Pressekontakt: EnBW Energie Baden-Württemberg AG Unternehmenskommunikation Durlacher Allee 93 76131 Karlsruhe Tel: + 49 7 21/63-1 43 20 Fax: + 49 7 21/63-1 26 72 unternehmenskommunikation@enbw.com www.enbw.com
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
75176
weitere Artikel:
- Mitteldeutsche Zeitung: Geplante Schweinemastanlage in Allstedt / Antrag zurückgezogen: Investor hält aber an Projekt fest Halle (ots) - Trotz Rückzug seines Antrages für ein Raumordnungsverfahren hält der niederländische Investor, der in Allstedt bei Sangerhausen eine Schweinemastanlage errichten will, an dem Vorhaben fest. "Es gehe nur darum, einige neue Urteile und Auslegungen des Umweltrechtes einzuarbeiten", sagte Helmut Rehhahn, Berater der Gebr. Nooren GbR Holdenstedt, der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Sonnabend-Ausgabe). "Wir werden noch im Laufe des Jahres einen neuen Antrag einreichen und machen auch bei der Größe der Anlage keine mehr...
- Nissan Reports May Sales in Europe Trappes, France (ots/PRNewswire) - Nissan Europe reported total sales of 50,083 vehicles (X) in May 2007, an increase of 3.6% compared to the same month last year. The success of Nissan's compact crossover, QASHQAI, continues with an impressive order bank which has now reached 60,000 units. Despite the run-out phase of the current X-TRAIL, the compact SUV saw a strong performance in May. This popular model has consistently been among the best-selling compact SUVs in Europe and paves the way for the all-new model which goes on sale across mehr...
- Deutschlands führender Versandhändler zieht um und vereint erstmals alle Mitarbeiter unter einem gemeinsamen Dach / Quelle-Chef: "Ein alter Quelle-Traum wird wahr" Fürth/Nürnberg (ots) - Zum 80jährigen Jubiläum der Marke Quelle hat Deutschlands führendes Versandhandelsunternehmen die Zusammenführung aller Geschäftsbereiche unter ein gemeinsames Dach beschlossen. Stammsitz bleibt Nürnberg / Fürth. Marc Sommer, Vorsitzender der Quelle-Geschäftsführung und Vorstand der KarstadtQuelle AG: "Damit wird ein alter Quelle-Traum wahr. Erstmalig werden alle Mitarbeiter in einem Gebäude für ihre Quelle arbeiten. Dieser Umzug ist von hoher symbolischer Bedeutung und ein klares Bekenntnis zur Zukunft des Unternehmens mehr...
- Offener Brief an den U.S. Kongress und das Glücksspielgewerbe: "Antiguas Heuchelei in Bezug auf Internet-Glücksspiele" Las Vegas (ots/PRNewswire) - Antigua hat damit gedroht, gegen U.S. Warenzeichen, Copyrights und Urheberrechte als Antwort auf den Streit in der Welthandelsorganisation und der amerikanischen Position in Bezug auf Internet-Glücksspiele vorzugehen. Die Entscheidung der WHO offenbart jedoch nicht das Ausmass des Problems beim grenzüberschreitenden Glücksspiel. Etwa US$100 Millionen wurden von U.S. Spielern durch die Verletzung der U.S. Urheberrechte durch die meisten der Internet-Kasinos auf Antigua gewonnen. Beispielsweise ist das beliebteste mehr...
- Neue biologische Gurkensorten schlagen an Waddinxveen, Die Niederlande (ots/PRNewswire) - Seit dieser Woche bringt Eosta zwei neue biologische Gurkensorten in den Handel: die Frühlingsgurke und die Urgurke. Aus erfolgreichen Ladentests in verschiedenen Alnatura-Geschäften ergab sich, dass diese neuen Sorten beim Verbraucher gut ankommen. Die Urgurke ist wirklich eine vergessene Gurkensorte: dunkelgrün, von gangbarer Grösse, mit rauer Schale. Diese Sorte wurde wiederentdeckt wegen ihrer besonderen Eigenschaften und ihres Aussehens. Die Frühlingsgurke ist eine hellgrüne, mittelgrosse mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|