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Totalniederlage des Deutschen Lotto- und Totoblocks vor dem OLG Düsseldorf

Geschrieben am 08-06-2007

Hamburg (ots) -

- Oberlandesgericht bestätigt Beschluss des Bundeskartellamts
- Lottogesellschaften müssen sich dem Wettbewerb stellen
- Glücksspielstaatsvertrag wird am Kartellrecht scheitern

Kurz vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Juni in Berlin
hat das Lottokartell mit der heute verkündeten Entscheidung des OLG
Düsseldorf erneut eine schwere Niederlage einstecken müssen. Das
Gericht bestätigte den Beschluss des Bundeskartellamtes vom 23.
August 2006, nach der der Blockvertrag und das sog.
Regionalitätsprinzip im geltenden Lotteriestaatsvertrag gegen
Gemeinschaftsrecht verstoßen. Der Beschluss der Länder, Lotto und
Lotterien jeweils nur im eigenen Bundesland zu vertreiben, ist ein
schwerer Kartellrechtsverstoß.

Das Oberlandesgericht hat mit seinem heute verkündeten Beschluss

- dem Deutschen Lotto- und Totoblock verboten, ihr Vertriebsgebiet
und insbesondere den Internetvertrieb auf Spielteilnehmer mit
Wohnsitz im eigenen Bundesland zu beschränken; das hat Folgen
für den geplanten Glücksspielstaatsvertrag, der auf den
Gebietsabsprachen nach dem Regionalitätsprinzip aufbaut;

- die zentrale Vorschrift des § 5 Abs. 3 des
Lotteriestaatsvertrages und darauf aufbauende Vorschriften des
Landesrechts als Verstoß gegen den EG-Vertrag außer Anwendung
gesetzt und den staatlichen Lottogesellschaften die Befolgung
dieser Bestimmungen verboten; auch das hat Rückwirkungen auf den
GlüStV, der damit schon jetzt als
gemeinschaftskartellrechtswidrig anzusehen ist;

- den deutschen Lottogesellschaften klar attestiert, dass sie dem
Kartellrecht unterliegen - sie hatten bis zuletzt beharrlich
eine kartellrechtsfreie Zone für sich reklamiert;

- den Lottogesellschaften die Behinderung gewerblicher
Spielvermittler verboten;

- den Lottoblock verpflichtet, Lottoscheine aus anderen
EG-Mitgliedstaaten anzunehmen.

Mit der heutigen Entscheidung ist klargestellt, dass sich das
künftige Lotterierecht der Länder am vorrangigen Kartellrecht des
Bundes und der EG orientieren muss und nicht etwa umgekehrt. Damit
hat das Oberlandesgericht auch die Europäische Kommission bestätigt,
die mit Schreiben vom 14. Mai 2007 betont hat, dass das deutsche
Lotto dem Wettbewerbsrecht unterliegt.

Der sehr hohe Streitwert, auf dessen Grundlage die
Lottogesellschaften nun alle Kosten zu tragen haben, zeigt, dass die
Länder hier einen letztlich vergeblichen, aber sehr teuren Kampf
gegen das Gemeinschaftsrecht führen.

"Das Urteil macht nochmals deutlich, dass der geplante
Glücksspielstaatsvertrag in dieser Form nicht haltbar ist. Wer
Lottopolitik mit dem Mittel illegaler Kartellabsprachen betreibt,
wird dauerhaft scheitern.", so Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbandes. "Die Ministerpräsidenten müssen am 14. Juni darauf
reagieren und die Weichen für eine Europa- und
verfassungsrechtskonforme Regelung des deutschen Glücksspielmarktes
stellen. Sonst landen wir am 1.1.2008 unweigerlich in einem
Rechtchaos."

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63869
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de


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