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Beim Staatsbetrieb sind Werbeartikel "Betriebsausgaben"

Geschrieben am 11-06-2007

Düsseldorf (ots) - Nach dem G8-Gipfel ist klar: Georg W. Bush hat
welche, Wladimir Putin hat welche und Tony Blair hat auch welche.
Gemeint sind Werbeartikel. Aufmerksamkeitsstarke Erinnerungen an drei
Tage in Heiligendamm auf Einladung der Bundesregierung. Genauer
gesagt: auf Rechnung des Steuerzahlers. Wenn sich persönliche
Erinnerungen zu verflüchtigen drohen, helfen die dreidimensionalen
Werbeträger auch den Staats- und Regierungschefs beim Sortieren ihrer
Erfahrungen. Wie viele Werbeartikel exakt überreicht wurden bleibt
wohl Staatsgeheimnis. "Entscheidend ist aber", so Hans-Joachim Evers,
1. Vorsitzender des Gesamtverbandes der Werbeartikel Wirtschaft
(GWW), "die Tatsache, dass für Belange des Staatsbetriebes
Werbeartikel Betriebsausgaben sind. Diese Praxis wünschen wir uns
auch uneingeschränkt in der freien Wirtschaft." Hier aber ist der
Unternehmer an die Regelung des Einkommenssteuergesetzes gebunden.
Die legt fest, dass pro Kalenderjahr und Empfänger insgesamt nur
maximal 35,00 Euro als Betriebsausgaben steuerabzugsfähig sind.

Wenn Ende Juni die EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik
Deutschland ausläuft, dann wurden in diesen sechs Monaten im Wert von
über zwei Millionen Euro Werbeartikel in verschiedensten Behörden und
Auslandsvertretungen verteilt. Das Auswärtige Amt orderte eine
Kollektion von 25 verschiedenen Artikeln. Die Palette reicht von
klassischer Konferenzausstattung über diplomatischen Reisebedarf und
Regenschirme bis hin zu innovativen Werbeartikeln wie einem
Stressball. "Alle diese Produkte sind sinnvoll und unterstützen das
Ziel des Absenders auf sich aufmerksam zu machen. So verfahren alle
Regierungen der EU, wenn sie halbjährlich den Vorsitz übernehmen.",
unterstreicht Hans-Joachim Evers. "Auch politische Ziele wollen und
sollen buchstäblich begreifbar sein. Das ist ja gerade eine der
Stärken des Werbeartikels. Deshalb freuen wir uns über den Einsatz
des Werbeartikels auch an höchster politischer Stelle." Der
Branchen-Dachverband wünscht sich aber, einen klaren Durchblick auf
beiden Augen. "Was für die Politik gilt, muss auch für die Wirtschaft
gelten", fasst Evers die Position des GWW zusammen. "Produkte mit
einer Werbebotschaft sind Betriebsausgaben und müssen als solche auch
in der Wirtschaft ohne Einschränkung geltend gemacht werden können".

Die Bundesregierung oder Bundesministerien sind nicht die einzigen
öffentlichen Auftraggeber, wenn es um den Einsatz von Werbeartikeln
geht. Auch Stadtverwaltungen wie Bonn, Wuppertal, Bielefeld, Köln,
Hoyerswerda, Münster oder Kiel nutzen nachweislich dieses
Werbemedium, um auf sich aufmerksam zu machen. "Selbstverständlich
sind auch bei allen politischen Parteien Werbeartikel hoch im Kurs",
erklärt Hans-Joachim Evers. Die spürbare Ungleichbehandlung für
Unternehmen besteht darin, dass die Politik in der freien Wirtschaft
das verhindert, was sie selbst praktiziert: Unternehmen würden viel
mehr Werbeartikel einsetzen, um Firmen- und Produkt-Image durch
kreative Botschaften zu vermitteln. Hier besteht laut aktueller
GWW-Studie noch großes Potential. Und als Folge kann der Staat durch
Umsatz- und Gewinn-Steigerungen Steuer-Mehreinnahmen generieren.

Originaltext: GWW Gesamtverband d. Werbeartikel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43997
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43997.rss2

Pressekontakt:
GWW-Geschäftsstelle, Herrn Hans-Joachim Evers
Jasminweg 4 - 41468 Neuss
Tel.: 02131/222680 - Fax.: 02131/222660
www.gww.de; info@gww.de


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