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Neue Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ab 1. Juli 2007

Geschrieben am 13-06-2007

Berlin (ots) - Zum 1. Juli 2007 erhöht sich der zulässige
Hinzuverdienst für Teilrentner. Hierauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und
regelmäßig mehr als 350 Euro monatlich neben ihrer Altersrente
hinzuverdienen, erhalten eine Teilrente. Eine Teilrente kann in Höhe
von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente
gezahlt werden. Welche Teilrente gezahlt wird, hängt von der Höhe des
Hinzuverdienstes ab.

Ab dem 1. Juli 2007 ergeben sich bei Durchschnittsverdienern neue
Hinzuverdienstgrenzen :

Alte Bundesländer Neue Bundesländer
in Euro in Euro
bis ab ab bis
30.06.07 01.07.07 30.06.07 01.07.07
Altersrente
als
1/3-Teilrente 1826,49 1836,27 1605,60 1613,99
1/2-Teilrente 1371,83 1379,18 1205,93 1212,23
2/3-Teilrente 917,16 922,08 806,25 810,46

Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente
überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.

Teilrentenbezieher können zweimal im Jahr den doppelten Betrag
verdienen, ohne ihre Rentenzahlung zu gefährden. Während Neurentnern
die individuellen Hinzuverdienstgrenzen im Rentenbescheid mitgeteilt
werden, sollten Personen, die schon länger Rente beziehen, ihre
individuellen Hinzuverdienstgrenzen bei ihrem
Rentenversicherungsträger erfragen.

Weitere Informationen zu Rente und Hinzuverdienst unter
www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter 0800 10004800.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher

Tel. 030 865-89174
Fax 030 865-89425


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