Bundesgerichtshof bestätigt Gaswirtschaft - BGW: Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Gaswirtschaft unbegründet
Geschrieben am 13-06-2007 |
Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute die Revision zurückgewiesen, mit der die Billigkeit nach § 315 BGB von Gaspreisen überprüft werden soll. Damit bestätigt der BGH die Rechtsauffassung des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW).
Der Bundesgerichtshof macht in seinem Urteil deutlich, dass - wenn überhaupt - nur die Gaspreiserhöhung Gegenstand einer richterlichen Überprüfung sein kann, nicht aber der ursprüngliche Ausgangspreis. Der BGH stellt fest, dass § 315 BGB in diesem konkreten Einzelfall zwar anwendbar ist, da hier ein einseitiges gesetzliches Preisanpassungsrecht nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vereinbart worden war. Allerdings genüge zum Nachweis der Billigkeit der Beleg für höhere Bezugskosten und der gewinnneutralen Kostenwälzung.
Das Urteil zeigt, dass die Vorwürfe des Preismissbrauchs gegenüber der deutschen Gaswirtschaft unbegründet sind.
Originaltext: Bundesverb. Gas- u. Wasserwirtschaft BGW Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52586 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52586.rss2
Pressekontakt: Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft Jan Ulland Reinhardtstr. 14 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 280 41-551 Telefax: +49 (0)30 280 41-451 E-Mail: ulland@bgw.de Internet: www.bgw.de
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