Paritätischer Wohlfahrtsverband hält Zuwanderungsgesetz für unzureichend / "Bleiberechtsregelung kann Verschärfungen und Versäumnisse nicht rechtfertigen"
Geschrieben am 14-06-2007 |
Berlin (ots) - Mit der heute im Bundestag beschlossenen Änderung des Zuwanderungsgesetzes werden nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wichtige europarechtliche Vorgaben nicht angemessen umgesetzt. Der Verband kritisiert vor allem, dass Flüchtlingen, die nach dem europäischen Menschenrechtsstandard nicht in Krisengebiete abgeschoben werden können, in Deutschland immer noch kein sicherer Aufenthaltstatus gewährt wird.
Vor allem beklagt der Verband die Verschärfungen bei der Familienzusammenführung. Diese seien familienfeindlich und verfassungsrechtlich bedenklich, so Verbandsvorsitzender Eberhard Jüttner. "Der geforderte Nachweis von Deutschkenntnissen schon vor der Einreise verhindert die Familienzusammenführung, löst aber nicht das Problem der Zwangsheirat", sagte Jüttner. "Aufenthaltsrechtliche Verbesserungen, die tatsächlich die Position der Opfer von Zwangsheirat gestärkt hätten, werden dagegen nicht umgesetzt."
Die vorgesehene Bleiberechtsregelung ist nach Einschätzung des Verbandes ein Fortschritt gegenüber dem unzulänglichen Beschluss der Innenministerkonferenz vom November 2006. Es gebe aber nach wie vor zahlreiche Ausschlussgründe, die vielen langjährig Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis verwehrten. Das geplante Gesetz verhindere zudem nicht, dass künftig erneut Flüchtlinge, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, jahrelang mit dem unsicheren Status der Duldung leben müssten. Jüttner: "Schon jetzt ist klar, dass es in Kürze wieder Reformbedarf beim Zuwanderungsrecht geben wird."
Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2
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