Blechschaden im Ausland? Kein Problem! / Zentralruf hilft bei Schadenregulierung mit EU-Ländern
Geschrieben am 20-06-2007 |
Hamburg (ots) - Immer mehr Reisen werden mit dem eigenen PKW oder Wohnmobil unternommen. Doch nicht für alle Urlauber verläuft die Fahrt reibungslos. Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Aber lassen sie sich die Ferien nicht verderben. Die Versicherer empfehlen, die Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub von zu Hause einzuleiten. Hilfe bei der Schadenregulierung von Auslandsunfällen bietet der Zentralruf der Autoversicherer.
Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten in der Vergangenheit die Regulierung von Auslandsunfällen. Durch die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie im Jahr 2003 wurde der Zentralruf zur staatlichen Auskunftsstelle für die Schadenregulierung nach Auslandsunfällen. Die Richtlinie vereinfacht die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Jede europäische Versicherung in hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich nach dem Urlaub in Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 - 25 0 26 (6 Cent pro Anruf). Dafür benötigen die Mitarbeiter des Zentralrufs das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den Schadentag.
Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach der Rückkehr einzuleiten und sich an den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu wenden. Dafür ist es wichtig, den Unfall ausführlich aufzuzeichnen, im Bild festzuhalten und mögliche Zeugen zu benennen. Der Europäische Unfallbericht, der in mehreren Sprachen die einfache Protokollierung des Unfalls gewährleistet, ist dabei hilfreich und bietet einen Leitfaden für die Unfallaufnahme. Ist der Regulierungsbeauftragten informiert, hat die ausländische Versicherung drei Monate Zeit, sich bei dem Betroffenen zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird. Die Schadenregulierung selbst kann jedoch länger dauern. Reagiert die Versicherung innerhalb der Frist nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg ( www.verkehrsopferhilfe.de ).
Tipp: Weitere Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall sowie den Europäischen Unfallbericht unter www.zentralruf.de und www.versicherung-und-verkehr.de
Über die Services der Autoversicherer:
Der Zentralruf ist ein seit 35 Jahren bewährter Service der Autoversicherer. Neben dem Zentralruf betreuen die Versicherer auch die Notrufsäulen an den deutschen Bundes- und Landstraßen sowie die kostenlose, mobile Notrufnummer 0800 NOTFON D (0800 - 66 83 66 3) - ein Angebot, über das alle Handy-Notrufe in Deutschland geortet werden können. Weitere Informationen unter www.zentralruf.de und www.notfon-d.de .
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