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Blechschaden im Ausland? Kein Problem! / Zentralruf hilft bei Schadenregulierung mit EU-Ländern

Geschrieben am 20-06-2007

Hamburg (ots) - Immer mehr Reisen werden mit dem eigenen PKW oder
Wohnmobil unternommen. Doch nicht für alle Urlauber verläuft die
Fahrt reibungslos. Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche
unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Aber lassen sie sich die
Ferien nicht verderben. Die Versicherer empfehlen, die
Schadenregulierung gleich nach dem Urlaub von zu Hause einzuleiten.
Hilfe bei der Schadenregulierung von Auslandsunfällen bietet der
Zentralruf der Autoversicherer.

Sprachbarrieren, eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand
prägten in der Vergangenheit die Regulierung von Auslandsunfällen.
Durch die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie im Jahr 2003 wurde der
Zentralruf zur staatlichen Auskunftsstelle für die Schadenregulierung
nach Auslandsunfällen. Die Richtlinie vereinfacht die
Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern der
Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der
Schweiz. Jede europäische Versicherung in hat in jedem Mitgliedsland
Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Spanien
Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich nach dem Urlaub in
Deutschland an den Beauftragten der spanischen Versicherung wenden.
Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der
Autoversicherer unter 0180 - 25 0 26 (6 Cent pro Anruf). Dafür
benötigen die Mitarbeiter des Zentralrufs das Kennzeichen des
Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den
Schadentag.

Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach der
Rückkehr einzuleiten und sich an den zuständigen
Regulierungsbeauftragten zu wenden. Dafür ist es wichtig, den Unfall
ausführlich aufzuzeichnen, im Bild festzuhalten und mögliche Zeugen
zu benennen. Der Europäische Unfallbericht, der in mehreren Sprachen
die einfache Protokollierung des Unfalls gewährleistet, ist dabei
hilfreich und bietet einen Leitfaden für die Unfallaufnahme. Ist der
Regulierungsbeauftragten informiert, hat die ausländische
Versicherung drei Monate Zeit, sich bei dem Betroffenen zu melden und
ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird. Die
Schadenregulierung selbst kann jedoch länger dauern. Reagiert die
Versicherung innerhalb der Frist nicht oder nicht angemessen, kann
sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In
Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in
Hamburg ( www.verkehrsopferhilfe.de ).

Tipp: Weitere Informationen zum richtigen Verhalten nach einem
Verkehrsunfall sowie den Europäischen Unfallbericht unter
www.zentralruf.de und www.versicherung-und-verkehr.de

Über die Services der Autoversicherer:

Der Zentralruf ist ein seit 35 Jahren bewährter Service der
Autoversicherer. Neben dem Zentralruf betreuen die Versicherer auch
die Notrufsäulen an den deutschen Bundes- und Landstraßen sowie die
kostenlose, mobile Notrufnummer 0800 NOTFON D (0800 - 66 83 66 3) -
ein Angebot, über das alle Handy-Notrufe in Deutschland geortet
werden können. Weitere Informationen unter www.zentralruf.de und
www.notfon-d.de .

Digitales Bildmaterial:
http://www.gdv-dl.de/presse/bildservice.html

Originaltext: GDV-Dienstleistungs GmbH & Co.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51912
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51912.rss2

Pressekontakt:
Hill & Knowlton Communications GmbH
Alexandra Haberstroh
Quartier 207, Friedrichstraße 76
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 87 58-47
Telefax: 030 - 28 87 58-38
alexandra.haberstroh@hillandknowlton.com


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