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Haufe aktuell: Wann kommt das neue Gemeinnützigkeitsrecht? - Neue Änderungsvorschläge - verzögertes Gesetzgebungsverfahren

Geschrieben am 21-06-2007

Freiburg (ots) - Bereits Ende 2006 hat die Bundesregierung erste
Vorschläge zur steuerlichen Förderung des Ehrenamtes vorgelegt. Im
Februar 2007 erfolgte ein Kabinettsbeschluss, dann die Einbringung
des Entwurfs des "Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements" in den Bundestag. Dies geschah mit dem erklärten Ziel,
dass die Steuervergünstigungen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in
Kraft treten sollten. Auch in der Vereinspraxis rechnete man damit,
dass spätestens Anfang Juli 2007 das parlamentarische Verfahren mit
der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause seinen Abschluss
findet.

Für alle überraschend legt nun die Unionsfraktion mit teilweise
völlig neuen Änderungsvorschlägen nach. So wird zum Beispiel
gefordert, dass die Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro pro Jahr auf
2.004 Euro pro Jahr gekürzt wird (geltendes Recht: 1.848 Euro pro
Jahr). Außerdem soll der angestrebte, neue Steuerabzugsbetrag für die
unentgeltliche Betreuung von alten, kranken oder behinderten Menschen
mit 300 Euro jährlich gestrichen werden. Ehrenamtliche
Vereinsvorstände sollen als Alternative offenbar einen neuen
Steuerfreibetrag in Höhe von 400 Euro als steuerfreie
Aufwandspauschale ohne Einzelnachweis erhalten. Beim Spendenrecht
sollen zusätzlich die so genannten Kleinspenden auf 200 Euro ohne
Spendenbescheinigung erhöht werden (bisher: 100 Euro). Beim
Stiftungsrecht plant man deutlich zuzulegen: Der steuerlich
absetzbare Höchstbetrag für Stiftungen soll von bisher 307.000 Euro
auf 1 Million Euro (bisheriger Vorschlag: 750.000 Euro) erhöht
werden.

Zudem ist mit weiteren Einzelvorschlägen zu rechnen. Dies
bedeutet, dass verlässliche Aussagen, worauf sich die Bundesregierung
nun endgültig verständigt, wohl erst nach der Bundesratssitzung am
21. September 2007 gemacht werden können.

Dazu der Vereinsexperte Professor Gerhard Geckle, Rechtsanwalt,
Freiburg: "Die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens trifft die
Vereine in ihrer Haushaltsplanung, denn immer noch gibt es keine
verlässlichen Aussagen, was eigentlich für das laufende Vereinsjahr
2007 gelten soll. Was darf ich konkret an Übungsleiter zahlen oder
nicht? Warum kürzt man ausgerechnet bei diesen aktiven
Vereinshelfern? Begrüßenswert ist sicherlich der Neuvorschlag, dass
nun jeder ehrenamtliche Vereinsvorstand einen persönlichen
Steuerfreibetrag erhält. Die Gemeinnützigkeitsreform bleibt spannend.
Es bleibt zu hoffen, dass nicht auf parlamentarischer Ebene die
ehrgeizigen Ziele der Reform verwässert werden."

Laufend aktuelle Informationen zu diesem Thema stellt die Haufe
Mediengruppe auf ihrem Fachportal für die Vereinsführung unter
http://www.vereins-office.de zur Verfügung.

Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel.: 0761-3683-975
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de


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