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BGH: Gebietskartelle der Lottogesellschaften sind rechtswidrig

Geschrieben am 25-06-2007

Hamburg (ots) -

Lottoblock wirft Nebelkerzen: Den Lottogesellschaften drohen
Millionenstrafen

Der am Freitag zugestellte Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH)
ist eine eindeutige Niederlage für den Deutschen Lotto- und
Totoblock: Den Lottogesellschaften ist sofort vollziehbar verboten,
jeweils nur Teilnehmer aus dem eigenen Bundesland zum Spiel im
Internet zuzulassen. Die bisherigen Gebietskartelle verstoßen gegen
deutsches und europäisches Kartellrecht. "Da helfen auch keine
Nebelkerzen wie in der heutigen Pressemeldung des Deutschen Lotto-
und Totoblocks, die einfach mal das Gegenteil behauptet", so Norman
Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.

Der BGH hat in seinem Urteil die Bewertung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf und des Bundeskartellamts ausdrücklich bestätigt, wonach
die zwischen den Lottogesellschaften vereinbarten und im
Lotteriestaatsvertrag vorgesehenen Beschränkungen als verbotene
Marktaufteilungen zu untersagen sind. Setzen die Lottogesellschaften
ihre bisherige Praxis fort, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 1
Million Euro.

Den Wortlaut der Entscheidung senden wir Ihnen gern zu.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63869
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Sharif Thib
030-700186-738
presse@deutscherlottoverband.de


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