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GIH-Bundesverband warnt: Keine Eile beim Energieausweis

Geschrieben am 27-06-2007

Stuttgart (ots) -

Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker
begrüßt die Verabschiedung der Energieeinsparverordnung 2007 und
warnt Verbraucher vor übertriebener Eile beim Erwerb eines
Verbrauchs- oder Bedarfsausweises

Mit dem heutigen Tag ist es definitiv: Ab dem 1. Juli 2008 müssen
Besitzer und Vermieter von Immobilien und Wohnungen, die vor 1965
gebaut wurden, potentiellen Käufern und Mietern einen Energieausweis
vorlegen. Dies hat das Bundeskabinett mit der heute verabschiedeten
Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Für jüngere Gebäude
gelten längere Übergangsfristen. "Wir begrüßen es, dass das Kabinett
die neue EnEV nun verabschiedet hat", sagt Fred Weigl, 1.
Vorsitzender des GIH, der mit 18 Mitgliedsverbänden rund 2.000
Energieberater bundesweit vertritt ( www.gih-bv.de ). Gleichzeitig
warnt er Immobilienbesitzer und Vermieter vor übertriebener Eile beim
Erwerb eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises. "Bis zum 30. Juni
2008 ist niemand dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen."
Verbraucher sollten sich dies nicht von unseriösen Anbietern einreden
lassen. Alle Energieausweise sind zehn Jahre gültig.

Mit der novellierten EnEV haben Verkäufer und Vermieter weitgehend
die Wahl, ob sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis
ausstellen lassen wollen. "Der Bedarfsausweis ist eindeutig der
bessere", stellt Weigl fest. Indem dieser den rechnerisch ermittelten
Energiebedarf einer Immobilie feststellt, bietet er allen Beteiligten
eine größere Sicherheit bei der Bewertung der Energieeffizienz eines
Objektes. Der Verbrauchsausweis hingegen spiegelt lediglich den sehr
individuellen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner wider. Bis zum
30. September 2008 besteht eine generelle Wahlfreiheit. Danach muss
für Wohngebäude, die älter sind als Baujahr 1977, die nicht
energetisch saniert sind und die weniger als fünf Wohneinheiten
haben, ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Dies ist ein Bruchteil
aller Gebäude.

Unabhängig von der Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen ist
eine Energieberatung für jedes Gebäude empfehlenswert. Oft können
dabei schon mit geringen Investitionen erhebliche Einsparungen
erzielt werden. Informationen zu qualifizierten Energieberatern gibt
es unter www.gih-bv.de .

Originaltext: GIH-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61883
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61883.rss2

Pressekontakt:
Fred Weigl
08041/77337
0171/6277339


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