CSU-Landesgruppe / Silberhorn: Gesicherte Rechtsgrundlage für Bundeswehreinsatz in Afghanistan
Geschrieben am 03-07-2007 |
Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Klage der Fraktion "Die Linke" gegen den Tornado-Einsatz in Afghanistan erklärt der außen- und sicherheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vereinbarkeit des Tornado-Einsatzes in Afghanistan mit dem Grundgesetz ist ein wichtiges Signal an unsere Soldatinnen und Soldaten, dass ihr Einsatz für Frieden und Sicherheit eindeutig auf einer gesicherten Rechtsgrundlage beruht. Die Argumentation der Fraktion "Die Linke", die Beteiligung der Bundeswehr an dem von der NATO geführten Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe (ISAF) in Afghanistan sei von der Zustimmung des Bundestages zum NATO-Vertrag nicht mehr gedeckt, entbehrt damit jeder Grundlage.
Wie das Bundesverfassungsgericht feststellt, liefert der ISAF-Einsatz in Afghanistan "keine Anhaltspunkte für eine strukturelle Abkopplung der NATO von ihrer friedenswahrenden Zweckbestimmung". Die Entsendung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge nach Afghanistan bewirkt also keinerlei Veränderung des Charakters der NATO, der Deutschland auf der Grundlage von Art. 24 Abs. 2 GG "zur Wahrung des Friedens" beigetreten ist.
Zu begrüßen ist außerdem die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Integrationsprogramm des NATO-Vertrags Einsätze außerhalb des Bündnisgebiets von vornherein einschließt. Die NATO hat sich mit dem ISAF-Einsatz nicht von ihrem regionalen Bezugsrahmen gelöst, wie das Bundesverfassungsgericht feststellt, sondern leistet einen unmittelbaren Beitrag zur eigenen Sicherheit im euroatlantischen Raum.
Das bestätigt unsere Position, dass wir Konflikte dort lösen müssen, wo sie entstehen. Wir dürfen auch künftig nicht zusehen, bis die Auswirkungen von Konflikten in entfernt gelegenen Regionen uns in Europa einholen. Vielmehr müssen wir unsere eigenen Sicherheitsinteressen im Rahmen der NATO und der Vereinten Nationen auch dadurch wahren, dass wir uns durch den Einsatz vor Ort daran beteiligen, Konflikte beizulegen und die Entstehung neuer Gefährdungen zu verhindern.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht auch einer notwendigen Verlängerung des Tornado-Einsatzes durch den Deutschen Bundestag im Oktober nichts mehr im Wege.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
Pressekontakt: Kontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Pressestelle Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27 Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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