Wiesbadener Kurier: Kommentar zu Tornado-Urteil
Geschrieben am 03-07-2007 |
Wiesbaden (ots) - Mit ihrem Urteil zum Tornado-Mandat in Afghanistan stehen die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts auf dünnem Eis. Die Operationen der Aufklärungsflugzeuge rechtfertigen sie mit der Gefahr, die von den Taliban-Rebellen ohne den Einsatz der Internationalen Schutztruppe Isaf für das Nato-Gebiet ausgehen könnte. Die Annahme bleibt allerdings sehr allgemein. Zweifelhaft auch, ob sich unzulässige Überschneidungen des Isaf-Einsatzes mit der Operation Enduring Freedom wirklich ausschließen lassen, mit der die USA unter Berufung auf das UNO-Statut nach dem Angriff vom 11. September 2001 auf ihr Territorium sozusagen in Selbstverteidigung in Afghanistan Jagd auf Terroristen machen. Unstrittig ist, dass die Erkenntnisse der im Isaf-Rahmen operierenden Tornado-Aufklärungsflugzeuge an die OEF-Kräfte weitergegeben werden. Die Richter haben zugunsten der Verantwortlichen in Politik und Bundeswehr angenommen, dass es bei der Weitergabe immer mit rechten Dingen zugeht und auf die Angaben der Bundeswehr dazu vertraut. Die nach dem Richterspruch vom Linke-Parteichef Gysi geäußerte Skepsis, dass die strikte Trennung aber nicht wirklich immer eingehalten wird, bleibt aber im Raum. Wie dicht Karlsruhe mit seinem Urteil an den Interessen deutscher Regierungspolitik liegt, belegt auch die Feststellung, der Isaf-Einsatz diene letztlich der Sicherheit des Nato-Gebiets (übersetzt: Deutschland wird am Hindukusch verteidigt). Sachlich könnten die Richter damit wie die amtliche Politik allerdings daneben liegen. Nicht nur die neue Qualität terroristischer Anschläge in Großbritannien, auch das trotz des Isaf-Einsatzes (!) Wiedererstarken der Taliban in Afghanistan und die wachsende Erkenntnis, dass man Terrorismus nicht mit militärischen Mitteln bekämpfen kann, widerlegen die richterlichen Annahmen. Das ist zwar nicht Sache der Richter, dafür aber die der Politik.
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