Brähmig/Klimke: Kreuzfahrt- und Fährtourismus fördern
Geschrieben am 04-07-2007 |
Berlin (ots) - Zur Einbringung des Koalitionsantrags "Kreuzfahrttourismus und Fährtourismus in Deutschland voranbringen" erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB, und der Berichterstatter, Jürgen Klimke MdB:
Der Kreuzfahrttourismus ist seit Jahren ein wichtiges Wachstumssegment der deutschen Tourismuswirtschaft, das im vergangenen Jahr erstmals die Schallmauer von 1 Mio. Passagieren durchbrach. Gleichzeitig wurden von 8,5 Mio. Passagieren in Deutschland eine Fährschifffahrt innerhalb Europas gebucht und in deutschen Fährhäfen über 12 Mio. Personen abgefertigt. Deutschland profitiert auch als Ziel von Fluss- und Hochseekreuzfahrten sowie von Fährlinien von den hohen Zuwachsraten in beiden Bereichen. Damit werden nicht nur bei Anbietern von Kreuzfahrten und Fährdiensten sowie in Häfen Arbeitsplätze gesichert, sondern auch in Werften, bei Zulieferern, in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei Dienstleistungs- und Verkehrsunternehmen.
Mit einem jetzt im Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag wollen die Koalitionsfraktionen dazu beitragen, dass Deutschland noch mehr vom Wachstum beim Kreuzfahrt- und Fährtourismus profitiert und weitere Arbeitsplätze in diesem Bereich gesichert bzw. neu geschaffen werden können. So wird die Bundesregierung z.B. aufgefordert, dem Ausbau der Anbindung der Häfen über land- und seeseitige Zufahrten weiterhin eine hohe Priorität einzuräumen und dabei auch die Belange der Kreuzfahrt- und Fährtouristen zu berücksichtigen. Gegenüber der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) soll angeregt werden, dass Deutschland noch intensiver als Hochsee- und Flusskreuzfahrtdestination vermarktet wird und auch die Möglichkeiten einer Anreise nach Deutschland über Fährverbindungen herausgestellt werden. Außerdem soll sich die Bundesregierung für die Vereinfachung und Harmonisierung von arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für grenzüberschreitende Flusskreuzfahrten einsetzen und prüfen, ob auf EU-Ebene im Fährverkehr und bei Kreuzfahrten zwischen europäischen EU-Häfen ein einheitliches und einfach handhabbares Verfahren für die Verbrauchs- und Mehrwertsteuern für Verkäufe an Bord geschaffen werden kann.
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