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BVR: Unternehmensteuerreform verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland / Nachbesserungen bei Abgeltungsteuer jedoch dringend nötig

Geschrieben am 05-07-2007

Bonn (ots) - Positive Wirkungen auf den Standort Deutschland
verspricht sich der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) von der Unternehmensteuerreform, über die der
Bundesrat am Freitag abstimmen wird. Dies gelte vor allem für die
Absenkung der Steuerbelastung auf unter 30 Prozent für
Kapitalgesellschaften und einbehaltene Gewinne von
Personenunternehmen. Nachbesserungsbedarf allerdings sieht der BVR
bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Investitionsschädliche
Einschnitte müssten in jedem Fall vermieden werden, so der
Spitzenverband. Vor allem die geplanten Regelungen zur Einschränkung
der Fremdfinanzierung durch die sogenannte Zinsschranke gingen weit
über das international übliche Maß hinaus.

Die geplante Einführung einer Abgeltungsteuer sei ein richtiger
Schritt zur Neuordnung der Besteuerung der Kapitalerträge, so der BVR
weiter. Schon jetzt zeige sich jedoch, dass in verschiedenen Punkten
dringend nachgearbeitet werden müsse. So werde das
Vereinfachungspotential bei der Besteuerung der Einnahmen aus
Kapitalanlagen noch nicht konsequent genutzt.

Der BVR kritisiert besonders die vielfältigen Ausnahmen von der
Abgeltungsteuer, die bei vielen Anlegern doch wieder eine
Steuerveranlagung erforderlich machten. So gilt die Abgeltungsteuer
nicht für Unternehmer oder auch private Vermieter, die ihre
Investitionen über ein Bankdarlehen finanzieren und gleichzeitig noch
private Geldanlagen bei demselben Kreditinstitut unterhalten. Diese
Steuerpflichtigen müssen die Kapitalerträge vielmehr im Rahmen der
Veranlagung mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Eine unnötige
Komplizierung stelle auch die eingeschränkte Berücksichtigung von
Veräußerungsverlusten aus Aktienverkäufen dar. Hierdurch werde ein
wesentlicher Teil der Steuervereinfachung unnötig wieder zunichte
gemacht, mahnt der BVR.

Auch die vorzeitige Besteuerung thesaurierter Erträge bei
inländischen Investmentfonds führe zu Performancenachteilen und
fördere tendenziell die Anlage in Auslandsfonds. Hierdurch würden
zahlreiche zusätzliche Veranlagungen erforderlich, da die Anleger die
Erträge aus Auslandsfonds in ihrer Steuererklärung deklarieren
müssen. Der BVR: "Eine nachhaltige Vereinfachung der Besteuerung ist
auf diese Weise nicht zu erreichen."

Originaltext: Bundesverband der Deutschen Volksbanken
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12188
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12188.rss2

Pressekontakt:
Melanie Schmergal
Pressesprecherin
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Tel.: 030/2021 1320
Fax: 030/2021 1905
Mail: schmergal@bvr.de


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