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Escaline beabsichtigt Übernahme von PrimaCom

Geschrieben am 07-07-2007

Luxemburg (ots) - Escaline beabsichtigt Übernahme von PrimaCom
- Escaline kündigt Barangebot für PrimaCom zu einem Angebotspreis
von 10 Euro je Aktie an
- Einzigartige Gelegenheit der Gewinnrealisierung für die
PrimaCom-Aktionäre nach starker Kursentwicklung in Folge von
Übernahmespekulationen
- Stärkung der Orion Cable-Gruppe als führender deutscher
Kabelnetzbetreiber in den Bereichen Kabelfernsehen, Internet und
Telephonie

Luxemburg, 7. Juli 2007 - Die Escaline S.à r.l. ("Escaline") gab
heute bekannt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
(das "Angebot") zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der PrimaCom
Aktiengesellschaft, Mainz ("PrimaCom") abzugeben. Als Bieterin
fungiert die Omega I S.à r.l. ("Bieter"), eine Tochtergesellschaft
von Escaline. Escaline ist bereits mit einem Anteil von 25,3 Prozent
größte Aktionärin von PrimaCom.

Orion Cable GmbH, Augsburg ("Orion Cable"), eine
Tochtergesellschaft von Escaline, ist nach dem Erwerb der
TeleColumbus GmbH im November 2006 und der ewt multimedia GmbH im
Dezember 2005 der führende Kabelbetreiber im Bereich Hausverteilung
im deutschen Markt (nach Kunden auf Netzebene 4). Die Netzebene 4
umfaßt die Signalverteilung zwischen Grundstücksgrenze und
Breitbandsteckdose. Darüber hinaus hat Orion Cable in eigene
Kabelnetze der Netzebenen 2 und 3 investiert.

PrimaCom ist gemessen an der Zahl der Nutzer der fünftgrößte
Kabelnetzbetreiber in Deutschland und bietet analoges und digitales
Kabelfernsehen sowie Internet- und Telefonieprodukte an. Durch die
Integration der PrimaCom beabsichtigt die Orion-Gruppe, ihre Position
als Anbieter von Kabelprodukten für Privatkunden in Deutschland
signifikant zu stärken. "PrimaCom und Orion Cable ergänzen sich
hervorragend", sagt Robert E. Fowler III, Geschäftsführer der
Escaline. "Die Zusammenlegung der Kabelnetze würde unsere
geographische Abdeckung spürbar ausweiten und die gemeinsame
Kundenbasis von 3,2 auf ungefähr 4,1 Millionen Haushalte vergrößern."

"Orions Barangebot ist eine einmalige Gelegenheit für die
PrimaCom-Aktionäre, ihre Gewinne zu Höchstkursen zu realisieren",
sagt Robert Fowler. "Im Gegensatz zu dem Schritt der Kabel
Deutschland GmbH erwarten wir keinerlei kartellrechtliche Probleme",
fügt er hinzu. Das Angebot wird unter der Bedingung stehen, dass die
Gesamtzahl der zur Annahme des Angebotes eingereichten Aktien und der
von der Bieterin bereits gehaltenen Aktien wenigstens 50,1 Prozent
des relevanten stimmberechtigten Kapitals der PrimaCom beträgt,
hiervon sind auch die Aktien und Aktienoptionen umfasst, die bis zum
Ende der Angebotsfrist ausgegeben werden können. "Zur Integration der
PrimaCom in die Orion Cable-Gruppe benötigen wir wenigstens 50,1
Prozent der Aktien", sagt Robert Fowler. "Eine Beteiligung von mehr
als 25,3 Prozent und weniger als 50,1 Prozent machte für uns
wirtschaftlich keinen Sinn; sollten wir die 50,1 Prozent verfehlen,
werden wir an unserer strategischen Beteiligung von 25,3 Prozent
festhalten und weiterhin größter Aktionär der PrimaCom bleiben."

Der Angebotspreis von 10 Euro liegt 26,9 Prozent über dem
Schlusskurs der PrimaCom-Aktie am 23. März 2007 von 7,88 Euro. Dies
war der letzte Xetra-Handelstag vor dem öffentlichen Bekanntwerden
des möglichen Interesses der Orion Cable an einer Übernahme der
PrimaCom durch die Pressemitteilung vom 26. März 2007. Der
Angebotspreis beinhaltet damit eine Prämie von 26,9 Prozent gegenüber
dem letzten durch Übernahmespekulationen unbeeinflußten Kurs der
PrimaCom-Aktie.

Das Angebot wird unter weiteren, üblichen Bedingungen stehen.
Genehmigungshindernisse werden nicht erwartet.

Weitere Informationen zum Angebot:

Website: www.telecolumbus.de/omega

Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der
PrimaCom dar. Das Angebot erfolgt erst und allein durch
Bekanntmachung der Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe
deren Bestimmungen. Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
veröffentlicht werden.
Das Angebot wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß
§ 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") sein.
Die Durchführung des Angebots wird ausschließlich auf der Grundlage
der Bestimmungen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland
erfolgen. Vom Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen
werden daher weder weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder dieses
Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst
noch sind solche Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder
Genehmigungen beabsichtigt. Die Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das
Angebot betreffender Dokumente sowie die Annahme des Angebots selbst
kann dem Recht einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage oder weiterer das
Angebot betreffender Dokumente gelangen oder die das Angebot annehmen
wollen und den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen unterliegen,
werden aufgefordert, sich über die jeweils anwendbaren ausländischen
kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu
informieren und diese einzuhalten.
Die Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Dokumente
sind daher nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland
bestimmt. Der Bieter hat keine Genehmigung in Bezug auf die
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der
Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Dokumente
durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der
Bundesrepublik Deutschland erteilt, soweit dies gegen anwendbare
ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung
behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder
weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die
Verbreitung der Angebotsunterlage durch den Bieter durch die
Bekanntgabe im Internet gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG bleibt
hiervon unberührt.

Originaltext: Omega I S.a r.I.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66414
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66414.rss2

Pressekontakt:
Brunswick Group GmbH
Alexander H. Engelhardt
Tel: +49 (0) 69 24 00 55 37
Mob: +49 (0) 17 26 90 35 57


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