Escaline beabsichtigt Übernahme von PrimaCom
Geschrieben am 07-07-2007 |
Luxemburg (ots) - Escaline beabsichtigt Übernahme von PrimaCom - Escaline kündigt Barangebot für PrimaCom zu einem Angebotspreis von 10 Euro je Aktie an - Einzigartige Gelegenheit der Gewinnrealisierung für die PrimaCom-Aktionäre nach starker Kursentwicklung in Folge von Übernahmespekulationen - Stärkung der Orion Cable-Gruppe als führender deutscher Kabelnetzbetreiber in den Bereichen Kabelfernsehen, Internet und Telephonie
Luxemburg, 7. Juli 2007 - Die Escaline S.à r.l. ("Escaline") gab heute bekannt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das "Angebot") zum Erwerb aller ausstehenden Aktien der PrimaCom Aktiengesellschaft, Mainz ("PrimaCom") abzugeben. Als Bieterin fungiert die Omega I S.à r.l. ("Bieter"), eine Tochtergesellschaft von Escaline. Escaline ist bereits mit einem Anteil von 25,3 Prozent größte Aktionärin von PrimaCom.
Orion Cable GmbH, Augsburg ("Orion Cable"), eine Tochtergesellschaft von Escaline, ist nach dem Erwerb der TeleColumbus GmbH im November 2006 und der ewt multimedia GmbH im Dezember 2005 der führende Kabelbetreiber im Bereich Hausverteilung im deutschen Markt (nach Kunden auf Netzebene 4). Die Netzebene 4 umfaßt die Signalverteilung zwischen Grundstücksgrenze und Breitbandsteckdose. Darüber hinaus hat Orion Cable in eigene Kabelnetze der Netzebenen 2 und 3 investiert.
PrimaCom ist gemessen an der Zahl der Nutzer der fünftgrößte Kabelnetzbetreiber in Deutschland und bietet analoges und digitales Kabelfernsehen sowie Internet- und Telefonieprodukte an. Durch die Integration der PrimaCom beabsichtigt die Orion-Gruppe, ihre Position als Anbieter von Kabelprodukten für Privatkunden in Deutschland signifikant zu stärken. "PrimaCom und Orion Cable ergänzen sich hervorragend", sagt Robert E. Fowler III, Geschäftsführer der Escaline. "Die Zusammenlegung der Kabelnetze würde unsere geographische Abdeckung spürbar ausweiten und die gemeinsame Kundenbasis von 3,2 auf ungefähr 4,1 Millionen Haushalte vergrößern."
"Orions Barangebot ist eine einmalige Gelegenheit für die PrimaCom-Aktionäre, ihre Gewinne zu Höchstkursen zu realisieren", sagt Robert Fowler. "Im Gegensatz zu dem Schritt der Kabel Deutschland GmbH erwarten wir keinerlei kartellrechtliche Probleme", fügt er hinzu. Das Angebot wird unter der Bedingung stehen, dass die Gesamtzahl der zur Annahme des Angebotes eingereichten Aktien und der von der Bieterin bereits gehaltenen Aktien wenigstens 50,1 Prozent des relevanten stimmberechtigten Kapitals der PrimaCom beträgt, hiervon sind auch die Aktien und Aktienoptionen umfasst, die bis zum Ende der Angebotsfrist ausgegeben werden können. "Zur Integration der PrimaCom in die Orion Cable-Gruppe benötigen wir wenigstens 50,1 Prozent der Aktien", sagt Robert Fowler. "Eine Beteiligung von mehr als 25,3 Prozent und weniger als 50,1 Prozent machte für uns wirtschaftlich keinen Sinn; sollten wir die 50,1 Prozent verfehlen, werden wir an unserer strategischen Beteiligung von 25,3 Prozent festhalten und weiterhin größter Aktionär der PrimaCom bleiben."
Der Angebotspreis von 10 Euro liegt 26,9 Prozent über dem Schlusskurs der PrimaCom-Aktie am 23. März 2007 von 7,88 Euro. Dies war der letzte Xetra-Handelstag vor dem öffentlichen Bekanntwerden des möglichen Interesses der Orion Cable an einer Übernahme der PrimaCom durch die Pressemitteilung vom 26. März 2007. Der Angebotspreis beinhaltet damit eine Prämie von 26,9 Prozent gegenüber dem letzten durch Übernahmespekulationen unbeeinflußten Kurs der PrimaCom-Aktie.
Das Angebot wird unter weiteren, üblichen Bedingungen stehen. Genehmigungshindernisse werden nicht erwartet.
Weitere Informationen zum Angebot:
Website: www.telecolumbus.de/omega
Wichtiger Hinweis Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PrimaCom dar. Das Angebot erfolgt erst und allein durch Bekanntmachung der Angebotsunterlage und ausschließlich nach Maßgabe deren Bestimmungen. Die Angebotsunterlage wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") veröffentlicht werden. Das Angebot wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") sein. Die Durchführung des Angebots wird ausschließlich auf der Grundlage der Bestimmungen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Vom Bieter und den mit ihm gemeinsam handelnden Personen werden daher weder weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder dieses Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt bzw. veranlasst noch sind solche Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen beabsichtigt. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Dokumente sowie die Annahme des Angebots selbst kann dem Recht einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffender Dokumente gelangen oder die das Angebot annehmen wollen und den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen unterliegen, werden aufgefordert, sich über die jeweils anwendbaren ausländischen kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Angebotsunterlage oder weitere das Angebot betreffende Dokumente sind daher nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Bieter hat keine Genehmigung in Bezug auf die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder weiterer das Angebot betreffende Dokumente durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland erteilt, soweit dies gegen anwendbare ausländische Bestimmungen verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Verbreitung der Angebotsunterlage durch den Bieter durch die Bekanntgabe im Internet gemäß § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 WpÜG bleibt hiervon unberührt.
Originaltext: Omega I S.a r.I. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66414 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66414.rss2
Pressekontakt: Brunswick Group GmbH Alexander H. Engelhardt Tel: +49 (0) 69 24 00 55 37 Mob: +49 (0) 17 26 90 35 57
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