Meister/Kampeter/Tillmann: Bundesverfassungsgericht bestätigt Unionsmeinung zu derzeitigen Schuldenregeln
Geschrieben am 09-07-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes zum Normenkontrollantrag von Mitgliedern der Fraktionen CDU/CSU und FDP gegen den Haushalt 2004 und den Nachtragshaushalt 2004 erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CDU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB sowie die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Föderalismus II der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB:
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht unseren Normenkontrollantrag denkbar knapp formal zurückgewiesen hat, so sehen wir uns in der Sache bestätigt. Wir sind mit dem Urteil, das der Senat heute gesprochen hat, zufrieden. Denn ohne unseren Antrag hätte es diese wertvollen Feststellungen und Hinweise des Senats nicht gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im Hinblick auf den Artikel 115 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz und Artikel 109 Absatz 2 Grundgesetz den Ball an den Gesetzgeber zurückgespielt. Das Bundesverfassungsgericht erkennt hier eine Revisionsbedürftigkeit der Schuldenreglung an.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist als Chance der Politik zu begreifen. Die Union sieht das Urteil daher als Auftrag für die Föderalismusreform II an, in diesem Sinne zu wirken. Die Nachhaltigkeit der Haushalts- und Finanzpolitik zugunsten nachfolgender Generationen steht ganz oben auf der Tagesordnung.
Wir hätten uns jedoch im Sinne einer wirksamen Schuldenbegrenzung und zur Stärkung der parlamentarischen Rechte eine Entscheidung auf Basis der drei Minderheitsvoten gewünscht. Dies hätte stärkere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an die Politik bedeutet. Solide Finanzpolitik braucht eine klare und wirksame Schuldengrenze in der Finanzverfassung.
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