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VPRT zum "Markttest" der EU-Kommission im Wettbewerbsverfahren gegen die internationale Vereinigung von Verwertungsgesellschaften (CISAC):

Geschrieben am 11-07-2007

Bonn (ots) -

Verpflichtungsangebote der Verwertungsgesellschaften verhindern
Wettbewerb beim Erwerb der Musikrechte - Sendeunternehmen fordern
einheitliche Anlaufstelle und Wettbewerb bei Verwaltungskosten

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat mit
seiner Stellungnahme zum "Markttest" im Wettbewerbsverfahren der
EU-Kommission gegen die internationale Vereinigung von
Verwertungsgesellschaften (CISAC) die von den
Verwertungsgesellschaften angebotenen Verpflichtungen als völlig
unzureichend zurückgewiesen. "Die Vorschläge verfehlen ganz klar das
Ziel, den grenzüberschreitenden Musikrechteerwerb zukunftsfähig zu
gestalten und den Sendern sowohl eine einheitliche Anlaufstelle als
auch Wahlfreiheit bei der Auswahl der Verwertungsgesellschaft und
niedrige Verwaltungskosten zu ermöglichen", so VPRT-Präsident Jürgen
Doetz heute in Berlin. Die von der CISAC und ihren Mitgliedern
vorgeschlagenen Verpflichtungen stünden in diametralem Gegensatz zum
Ziel eines freien Wettbewerbs, der durch das Gemeinschaftsrecht
vorgegeben sei und würden das bestehende territoriale Monopol der
nationalen Verwertungsgesellschaften sogar noch zementieren. "Die
Kommission darf die von der CISAC vorgeschlagenen Angebote
keinesfalls akzeptieren. Andernfalls würde sich für Sendeunternehmen
als Hauptbetroffene die Situation des Lizenzerwerbs nicht verbessern,
sondern sogar verschlechtern", so Doetz weiter.

Die Kritik des VPRT richtet sich u. a. auf den zu engen
Anwendungsbereich der Verpflichtungsvorschläge. So sind etwa
Vervielfältigungsrechte von vornherein ausgenommen. Ebenso sind
zahllose Einzelausnahmen für bestimmte Übertragungswege vorgesehen.
Aus Sicht des VPRT ist damit eine vollständige Marginalisierung der
noch verbleibenden Anwendungsfälle in der Praxis verbunden. "Am Ende
könnte ein Oligopol weniger starker europäischer
Verwertungsgesellschaften stehen und damit der für die
Sendeunternehmen unerlässliche `One-Stop-Shop´ für das weltweite
Repertoire verhindert werden. Zudem wäre der Einsatz von
Nischenrepertoires und damit der Erhalt der kulturellen Vielfalt
gefährdet", so Doetz abschließend.

In einem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren gegen die
internationale Vereinigung der Verwertungsgesellschaften (CISAC)
hatte dieser einen Mustervertrag für Gegenseitigkeitsvereinbarungen
seiner Mitglieder - zu denen auch die deutsche GEMA zählt - für die
Verwaltung von Rechten zur öffentlichen Aufführung vorgelegt. Die
Kommission hatte den beteiligten Kreisen die Möglichkeit eingeräumt,
bis zum 8. Juli 2007 zu den von der CISAC und den nationalen
Verwertungsgesellschaften vorgelegten Vorschlägen im Rahmen einer
Marktprüfung Stellung zu nehmen, bevor weitergehende Entscheidungen
getroffen werden. Sie selbst hatte Ende Januar 2006 in einer
Mitteilung erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der bestehenden
Lizenzierungspraxis mit dem europäischen Wettbewerbsrecht,
insbesondere bezogen auf Territorialitätsklauseln, angemeldet. An
diesem Verfahren hatten sich neben dem VPRT zahlreiche europäische
Sendeunternehmen, Verbände und Organisationen beteiligt.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6895
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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