Lausitzer Rundschau: Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu Lakomaer Teichen Klares Votum
Geschrieben am 11-07-2007 |
Cottbus (ots) - Die tiefe Enttäuschung der unterlegenen Naturschutzverbände ist nachvollziehbar. Seit vielen Jahren haben sie engagiert und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den Tagebau gekämpft, der die Lakomaer Teiche bedroht. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht unter diesen Streit einen juristischen Schlussstrich gezogen: Die Genehmigung des Landesbergamtes zur Stilllegung der Teiche verstößt weder gegen deutsches noch europäisches Naturschutzrecht, so ihr klares Votum. Der Erhalt vieler Jobs in einer von hoher Arbeitslosigkeit geplagten Region sei ein zwingender Grund und eine Alternative nicht vorhanden. 800 Bergleute, deren Jobs an der Grube hängen, können aufatmen, und auch das Landesbergamt kann zufrieden sein. Denn mit dem Lakoma-Verfahren hat es juristisches Neuland betreten: Erstmals soll ein komplettes an die EU gemeldetes Flora-Fauna-Habitat (FFH) beseitigt werden. Wer den Naturschutz jetzt als großen Verlierer sieht, der irrt. Als Ausgleich für die geschützten Teiche muss der Bergbau das anspruchsvollste Naturschutzprojekt in der Lausitz, die Spreeauenrenaturierung, umsetzen. Dass damit ein aus fachlicher Sicht vollwertiger Ersatz geleistet wird, haben inzwischen nicht nur deutsche Fachgremien, sondern auch die EU-Kommission mit ihrer Stellungnahme bestätigt. Gestritten wurde in den vergangenen Monaten deshalb nur noch darüber, ob das formalen Anforderungen der FFH-Richtlinie entspricht. Wer den Streit um Lakoma seit Jahren verfolgt, der weiß natürlich auch, dass es dabei um mehr geht, als um die Rotbauchunke und andere seltene Tiere und Pflanzen. Die Naturschutzverbände wollen auch aus Klimaschutzgründen möglichst bald den kompletten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Jedes Kohlefeld, das sie egal aus welchen Gründen juristisch vor dem Bagger retten können, ist ein Schritt dazu. Die Frage der Zukunft der Braunkohlewirtschaft in der Lausitz muss jedoch politisch entschieden werden. Gerichte sind dabei nur ein Nebenschauplatz.
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