WAZ: Konten-Abfragen sind rechtens: Kein Grund zur Panik - Kommentar von Sigrid Krause
Geschrieben am 12-07-2007 |
Essen (ots) - Auf den ersten Blick wirkt die Zahl eindrucksvoll: 81 000 heimliche Konten-Abfragen im Jahr sind 370 pro Arbeitstag. In zwei von drei Fällen ließ 2006 die Steuerfahndung prüfen, ob ein bekannter Kunde bei einer Bank ein unbekanntes Konto hielt. Rund 3900 Abfragen gab es in NRW. Ein Grund zur Panik? Bei mehr als zehn Millionen Landeskindern, die steuerpflichtig sind, ist die Zahl der Nachfragen doch eher verschwindend. Von "Schleierfahndung", quer durch die Konten der Republik, reden daher auch eifrigste Kritiker nicht mehr. Für Juristen, Banker, Datenschützer war das Urteil keine große Überraschung. Routinemäßige Abfragen ins Blaue sind schon bisher nicht erlaubt und die dürren Fakten, die die Fahnder erfahren, sagen nur, wo es etwas gibt. Ob ein entdecktes Konto nur ein leergeräumtes, verschusseltes Sparbuch ist oder ein stattliches Schwarzgeld-Depot - das muss der Inhaber dann ohnehin selbst erklären. Dass solch gezielte Nachfragen im Sinne des Gemeinwohls nicht nur erlaubt, sondern auch geboten sind, hat das Gericht nun unmissverständlich klar gestellt. Es gibt eben kein Grundrecht aufs Geldversteck.
Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55903.rss2
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