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IFRS bei Versicherungen - wie geht es weiter? / IASB-Discussionpaper zur Bewertung von Versicherungsverträgen nach IFRS ambivalent

Geschrieben am 18-07-2007

Düsseldorf/München (ots) - Erhöhte Vergleichbarkeit von
Konzernabschlüssen und verbesserte Informationsstruktur für
potenzielle Investoren: Das sind die Ziele der IFRS (International
Financial Reporting Standards), die von den kapitalmarktorientierten
Unternehmen der Versicherungsbranche auch angestrebt werden: Wie ein
von Deloitte durchgeführter Vergleich von IFRS-Konzernabschlüssen
inländischer Versicherungen für das Jahr 2006 ergab, ist ein
Vergleich von Unternehmen bislang nur sehr eingeschränkt möglich.
Dies wird sich im Rahmen der Umsetzung der Phase II des
Versicherungsprojektes des IASB künftig ändern. Hierbei kommen jedoch
umfangreiche Anforderungen auf die Versicherungen zu. Insbesondere
die Forderung nach relevanteren Informationen zu Betrag, Terminierung
und Wahrscheinlichkeit zukünftiger Cashflows wird dann die
Versicherungsunternehmen vor Probleme stellen.

"Das IASB (International Accounting Standards Board) hat aktuell
ein Diskussionspapier vorgelegt, das sich mit der Darstellung von
Versicherungsverträgen beschäftigt", erklärt Marc Böhlhoff, Partner
Insurance bei Deloitte. "Bevor im Jahr 2008 ein Exposure Draft
veröffentlicht wird, kann das Papier noch bis spätestens Mitte
November des laufenden Jahres von Betroffenen kommentiert werden."

Drei neue Bewertungsaspekte

Die bislang gebräuchliche Bewertung aller Versicherungspflichten
auf Kostenbasis wird abgelöst durch jährliche Schätzungen der
vertraglich festgehaltenen Cashflows, des Zeitwerts des Geldes
(Diskontierung) sowie der Margen einschließlich von Risikomargen und
Servicemargen. Die Bewertung auf Basis dieser Bausteine führt zum CEV
(Current Exit Value) - der Summe, die der Versicherer am Berichtstag
zahlen müsste, wollte er alle seine gesamten vertraglichen Rechte und
Pflichten sofort veräußern.

Versicherer bislang nur begrenzt vergleichbar Die Deloitte-Analyse
führender deutscher Versicherungsunternehmen zum Thema Bilanzierung
von Versicherungsverträgen nach IFRS zeigt: , dass der überwiegende
Teil der Versicherer für die Darstellung der Versicherungstechnik die
amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften US-GAAP verwendet. Ein
weiterer Teil der Gesellschaften nutz weiterhin handelsrechtliche
Grundsätze für den Ansatz und die Bewertung versicherungstechnischer
Verpflichtungen. Auch unter Verwendung der Angaben und Erläuterungen
im Anhang ist ein Vergleich nicht möglich, da die beiden Ansätze sehr
konträr sind und von teilweise sehr unterschiedlichen Grundsätzen
ausgehen. Der Ansatz und die Bewertung von Abschlusskosten, der nach
handelsrechtlichen Grundsätzen unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen
ist, während nach US-GAAP zunächst eine Aktivierung erfolgt, stellt
beispielsweise einen wesentlichen Unterschied dar.

Anders im Fall der künftigen Bewertung von Verbindlichkeiten: Hier
wird bereits vorab deutlich, dass der Ansatz des IASB spürbare
Auswirkungen haben wird. Doch stellt sich die Frage, ob die Absicht
des IASB, einen Gleichklang zwischen der Fair-Value-Bewertung von
Finanzinstrumenten und Versicherungsprodukten zu erreichen,
realistisch ist. Für Versicherer bedeuten die regelmäßigen
Schätzungen unter Einschluss künftiger Zahlungsströme eine aufwändige
Identifizierung vieler Cashflow-relevanter Szenarien. So sind
Unternehmen nach der neuen Regelung angehalten, zu jedem
Bilanzstichtag umfassende Szenarioanalysen und Simulationsrechnungen
durchzuführen. "Für die Versicherungswirtschaft würde dies eine
weitreichende Umstellung bedeuten - und vor allem mittelgroße und
kleinere Versicherer müssten erhebliche Investitionen in die
Strukturierung und Flexibilisierung ihrer Datenhaushalte vornehmen",
erklärt Marc Böhlhoff von Deloitte.

Zahlreiche Fragen

Die Ermittlung des CEV mittels unverzerrter Schätzungen über
erwartete Prämien, Schäden und Kosten, der Diskontierung sowie der
Einbeziehung der Risikomarge (die bislang eher als Risikopuffer
betrachtet wurde) setzt darauf, dass ein Versicherer grundsätzlich
sämtliche Verbindlichkeiten zu jedem Zeitpunkt am Markt veräußern
kann - was in der Realität so nicht gegeben ist. Da sich
Versicherungsprodukte nicht in einem Business-to-Business-Markt
bewegen, Versicherungen keine standardisierten Finanzinstrumente sind
und nicht an Börsen gehandelt werden, ist der Ansatz eines
Versicherungsvertrags zum CEV eher eine Fiktion.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Bewertung von
Langzeitverträgen wie Lebens- und Krankenversicherungen. Aufgrund der
vergleichsweise hohen Abschlusskosten kann trotz der an sich hoch
profitablen Abschlüsse am Jahresende zunächst ein Verlust zu
verzeichnen sein. Ein solches Resultat würde dem Kapitalmarkt eher
irritieren als nutzen - anstelle unsicherer, starrer, gegebenenfalls
auch stochastischer Berechnungsmethoden zur Wertermittlung von
Versicherungsverträgen scheint es daher angebracht, die existierenden
Informationsressourcen der Versicherer in den Mittelpunkt zu rücken
und einen Wert zu finden, der den ökonomischen Realitäten entspricht.

"Unsere Untersuchung der Versicherungsunternehmen hat gezeigt,
dass die Branche die neuen internationalen Reglungen bislang zur
Kenntnis genommen hat. In den kommenden Monaten gilt es über
Interessenverbände Einfluss auf das IASB auszuüben und die Frist der
Kommentierung zu nutzen, resümiert Marc Böhlhoff.

Die vollständige Studie finden Sie unter
http://www.deloitte.com/dtt/article/0,1002,cid%253D141494,00.html zum
Download.

Ende

Deloitte Deutschland

Deloitte ist eine der führenden Prüfungs- und
Beratungsgesellschaften in Deutschland. Das breite Leistungsspektrum
umfasst Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting und Corporate
Finance-Beratung. Mit 3.400 Mitarbeitern in 18 Niederlassungen
betreut Deloitte seit 100 Jahren Unternehmen und Institutionen jeder
Rechtsform und Größe aus allen Wirtschaftszweigen. Über den Verbund
Deloitte Touche Tohmatsu ist Deloitte mit rund 150.000 Mitarbeitern
in nahezu 140 Ländern auf der ganzen Welt vertreten.

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein
schweizerischen Rechts, dessen Mitgliedsunternehmen einschließlich
der mit diesen verbundenen Gesellschaften. Als Verein schweizerischen
Rechts haften weder Deloitte Touche Tohmatsu als Verein noch dessen
Mitgliedsunternehmen für das Handeln oder Unterlassen des/der jeweils
anderen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und
unabhängig, auch wenn es unter dem Namen "Deloitte", "Deloitte &
Touche", "Deloitte Touche Tohmatsu" oder einem damit verbundenen
Namen auftritt. Leistungen werden jeweils durch die einzelnen
Mitgliedsunternehmen, nicht jedoch durch den Verein Deloitte Touche
Tohmatsu erbracht. Copyright © 2007 Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.

Originaltext: Deloitte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=60247
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_60247.rss2

Pressekontakt:
Isabel Milojevic
PR Manager
Tel +49 89 29036-8825
imilojevic@deloitte.de


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