Fromme: Aus Urteil des Tschechischen Verfassungsgerichts zur neuerlichen Anwendung der Benes-Dekrete Lehren ziehen
Geschrieben am 19-04-2006 |
Berlin (ots) - Zur kürzlichen Anwendung der Benes-Dekrete auf den Fall des verstorbenen Fürsten Hugo Salm-Reifferscheidt, erklärt der Vorsitzende der Gruppe der "Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Die Benes-Dekrete sind in den Teilen, welche die Deutschen betreffen, auch laut UN-Menschenrechtsausschuss völkerrechtswidrig und sollten aufgehoben werden. Das Tschechische Innenministerium sollte die Entscheidung des Verfassungsgerichts in Brünn zum Anlass nehmen und die Entscheidung im Fall Salm-Reifferscheidt korrigieren. Damit würde der Europäischen Union als Rechts- und Wertegemeinschaft ein großer Dienst erwiesen.
Die FAZ hatte gestern gemeldet, dass das tschechische Innenministerium dem 1946 verstorbenen Fürsten Hugo Salm-Reifferscheidt unter neuerlicher Anwendung des Benes-Dekrets Nr. 33/1945 zum zweiten Mal die Staatsbürgerschaft abgesprochen habe.
Hugo Salm-Reifferscheidt war 1946 durch den zuständigen Bezirks-Nationalausschuss eine provisorische Bescheinigung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft ausgestellt worden, die ihn als aktiven Gegner des Nationalsozialismus vor Enteignung und Aussiedlung schützte. Die Bescheinigung sollte vom Bezirks-Nationalausschuss an das Innenministerium zur endgültigen Befürwortung weitergeleitet werden. Aber der Fürst starb 1946, das Verfahren wurde nicht zu Ende geführt, und der Besitz der Familie wurde beschlagnahmt.
Die Rückgabe des Eigentums ist in der Tschechischen Republik an die Staatszugehörigkeit der Erben und des Erblassers gebunden. Um die schon erfolgte Rückgabe der Salmschen Besitzungen rückgängig machen zu können, hatte das Innenministerium das Verwaltungsverfahren wieder aufgenommen und dem vor 56 Jahren verstorbenen Fürsten die Staatsbürgerschaft nachträglich wieder entzogen. Dabei wurde das Dekret Nr. 33/1945 vom Innenministerium angewendet.
Dass diese Vorschriften heute noch zur Anwendung kommen, stört das Rechtsempfinden erheblich. Das Urteil des Tschechischen Verfassungsgerichts in dieser Sache ist zu begrüßen. Die Brünner Richter hatten befunden, dass das Innenministerium gegen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten, die in der Verfassung verankert sind, verstoßen habe.
Aus diesem Urteil des Tschechischen Verfassungsgerichts sollten die politisch Verantwortlichen in der Tschechischen Republik endlich Lehren ziehen und im Sinne einer guten Entwicklung des deutsch-tschechischen Verhältnisses den Teil der Benes-Dekrete aufheben, der die Deutschen betrifft.
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