Cinerenta GmbH - Unerwartetes Urteil des OLG München / Entgegen der Einschätzung von Branchenexperten und anderer Gerichte wird Cinerenta zu Schadensersatz verurteilt
Geschrieben am 20-07-2007 |
München (ots) - Mit einem Urteil vom 18.06.2007 hat das OLG München die Cinerenta GmbH zu rund 40.000 EUR Schadensersatz verurteilt. Grund für die Verurteilung ist eine angeblich irreführende Prospektierung über die Verlustrisiken, die mit einer Beteiligung an dem Cinerenta Fonds III verbunden sind.
Die Begründung, die der 20. Zivilsenat des OLG München seiner Verurteilung zu Grunde legt, steht in unmittelbarem Widerspruch zu über 80 Urteilen der Landgerichte München und Baden-Baden sowie neun Entscheidungen vier verschiedener Senate des OLG München. Diese hatten die Richtigkeit der Prospektangaben gerade auch im Hinblick auf die Verlustrisiken festgestellt.
"Es wundert uns sehr, dass die Klage in diesem Fall erfolgreich war", so Eberhard Kayser, Geschäftsführer der Cinerenta GmbH. "An der Faktenlage hat sich im Laufe der Zeit nichts geändert. Die Klage beruhte auf den gleichen Argumenten wie zahlreiche Klagen zuvor." In einer Vielzahl der Verfahren, in denen die Klage bereits abgewiesen wurde, wurden die Kläger von der gleichen Anwaltskanzlei vertreten wie in diesem Fall.
In keinem vorausgegangenen Urteil hatten die Gerichte Prospektmängel festgestellt. Rechtsanwalt Ekkehart Heberlein, der die Cinerenta in diesem Verfahren vertritt, erklärt: "Umso mehr ist der Vorwurf eines schuldhaften Verhaltens ungerechtfertigt, da die Geschäftsführung der Cinerenta bei der Beurteilung, ob die Risikohinweise zutreffend sind, nicht über eine bessere Qualifikation verfügen kann, als alle rund 60 Richter gemeinsam, die diese Frage bislang im Sinne der Cinerenta entschieden haben."
Die Cinerenta GmbH wird gegen das Urteil Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof einlegen.
Originaltext: Cinerenta GmbH Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43518 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43518.rss2
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