WAZ: Urteil zu verdeckten Ermittlungen: Nicht noch belohnen - Kommentar von Steffen Gaux
Geschrieben am 26-07-2007 |
Essen (ots) - Dass er die Schülerin ermordet hat, steht außer Frage. Nur die Art, wie sich die Polizei sein Schuldeingeständnis beschafft hat, wurde hinterfragt. Mit negativen Folgen: Jetzt wird die Haftstrafe ausgesetzt gegen einen Mann, der ein Kind getötet hat. Durch ein höchstrichterliches Urteil. Verdeckte Ermittlungen seien unzulässig, wenn der Angeklagte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Das BGH-Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer von Straftaten. Es entsteht der Eindruck, dass die Rechte des Täters über die des Opfers gestellt werden. Das Recht, die Aussage zu verweigern, steht jedem Angeklagten zu. Das ist Gesetz. Das ist gut so. Dennoch: Der Staat hat das Recht, ja die Pflicht, Straftäter zu verfolgen und dingfest zu machen. Dabei sollte ihm jedes intelligente Mittel eingeräumt werden. Folter also nicht. Aber sich das Vertrauen eines Verdächtigen zu erschleichen, verstößt nicht gegen die Menschenrechte. Die Unverfrorenheit, in privater Runde eine Straftat zu gestehen, zu der man sich im Gerichtssaal nicht äußern will, darf nicht noch belohnt werden.
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