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Neues Besoldungsrecht: BundeswehrVerband, Beamtenbund und ver.di lehnen Kürzungen strikt ab

Geschrieben am 27-07-2007

Berlin (ots) -

"Beschäftigung im öffentlichen Dienst und in den Streitkräften
muss attraktiver werden"

Das Bundesinnenministerium beabsichtigt, für die rund 350.000
Besoldungsempfänger im öffentlichen Dienst auf Bundesebene das
Besoldungsrecht zu ändern. Dazu erklären der Deutsche
BundeswehrVerband (DBwV), der dbb beamtenbund und tarifunion sowie
die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di:

Die ersten Entwürfe des Ministeriums zeigen, dass noch erheblicher
Handlungsbedarf besteht - speziell auf die Besoldung der Soldatinnen
und Soldaten bezogen, die immerhin auf Bundesebene mehr als 60
Prozent aller Besoldungsempfänger ausmachen. Aus diesem Grund haben
der Deutsche BundeswehrVerband, der dbb beamtenbund und tarifunion
sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erstmals
gemeinsame Lösungsansätze entwickelt, die insgesamt die Beschäftigung
im öffentlichen Dienst und in den Streitkräften attraktiver machen
und die Wettbewerbsfähigkeit der Streitkräfte im Hinblick auf die
demografische Entwicklung stärken sollen.

Die Empfehlungen, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung in gleichlautenden
Schreiben von Oberst Bernhard Gertz (DBwV), Peter Heesen (dbb) und
Frank Bsirske (ver.di) jetzt übermittelt wurden, beziehen sich auf
das Gehalt, das im ersten Jahr der Zugehörigkeit im öffentlichen
Dienst gezahlt wird. Es soll nach Vorstellungen des Innenministers um
durchschnittlich zehn Prozent gegenüber dem derzeitigen Gehalt
abgesenkt werden. Eine solche Gehaltskürzung wird abgelehnt, da sie
die Absicht der Attraktivitätssteigerung konterkariert. Vielmehr
sollte eine neue Besoldungstabelle flexibleres Aufsteigen in den
Grundgehaltsstufen ermöglichen.

Darüber hinaus geht es um die Verbesserung der leistungsabhängigen
Besoldung. Während im Tarifbereich die Leistungsbezahlung auch
rentenwirksam ist, hat die Leistungsbesoldung seit ihrer Einführung
vor mehreren Jahren keinen Einfluss auf die Höhe der Pension. Eine
weitere Forderung betrifft die Nachversicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung. So werden Zeitsoldaten und Beamte, die aus dem
Dienst ausscheiden, in der Rentenversicherung nachversichert.
Vermutlich ist es wirtschaftlicher, beim Wechsel von einem zum
anderen Versorgungssystem die jeweils erworbenen Versorgungsansprüche
mitzunehmen.

Originaltext: DBwV Dt. BundeswehrVerband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12472
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12472.rss2

Pressekontakt:
Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330


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