Westfalenpost: Wenig verlässlich
Geschrieben am 30-07-2007 |
Hagen (ots) - Karlsruhe weist Biodieselfirmen ab Von Lorenz Redicker Es gibt kein Recht auf Steuervorteile. Mit dieser Begründung hat das Verfassungsgericht die Klage von 29 Biodiesel-Unternehmen abgwiesen. Die Richter konnten nur so entscheiden, zumal die Steuerbefreiung für Biodiesel von Anfang an unter dem Vorbehalt weiterer Überprüfungen stand. Das Parlament entscheidet, und es darf Entscheidungen auch revidieren. Biodiesel wurde 2004 von der Steuer befreit, befristet bis 2009; schon 2006 wurde das Gesetz wieder geändert, die Steuerbefreiung aufgehoben. Völlig zurecht merken die Richter deshalb an, dass der Gesetzgeber damit "Zweifel an der Verlässlichkeit seiner Versprechen" begründet. Politikverdrossenheit kann sich auch bei Unternehmern einstellen; so manche im Biodiesel-Boom entstandene Firma steht schon vor dem Aus. Politik muss verlässlicher sein. Biodiesel wurde einst als Klimaretter gefeiert; so weit aber ist die Technik lange nicht. Nur wenn es hier Fortschritte gibt, sind Vorteile wie die Beimischungspflicht gerechtfertigt.
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