Pflanzenölbranche reicht Verfassungsbeschwerde ein
Geschrieben am 02-08-2007 |
Karlsruhe (ots) - Pünktlich vor Ablauf der Jahresfrist gegen das Gesetz zur Einführung der Biosprit-Steuer legt die Pflanzenölbranche Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtmäßigkeit des Energiesteuergesetzes ein. Der wenige Tage zuvor verkündete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtannahme der Biodiesel-Verfassungsbeschwerde gilt nicht für die Pflanzenölbranche.
Der Grund für die erneute Verfassungsbeschwerde liegt in der bisher mangelnden differenzierten Betrachtung zwischen den Kraftstoffen Biodiesel und purem Pflanzenöl in der abgewiesenen Biodiesel-Verfassungsbeschwerde. Die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Biodiesel wird auf den ordnungspolitisch mit der Beimischungspflicht geschaffenen alternativen Absatzmarkt gestützt. Biodiesel muss seit Anfang dieses Jahres von den Mineralölkonzernen dem fossilen Dieselkraftstoff beigemischt werden. Pures Pflanzenöl hingegen erfährt keine Förderung durch eine Beimengungsquote. Andere alternative Kraftstoffe, z.B. Erdgas, sind deshalb bis mindestens 2018 von der Energiesteuer befreit, eine Gleichbehandlung von purem Pflanzenöl ist deshalb geboten.
Biodiesel ist kein reines Pflanzenöl, sondern ein mit fossilen Bestandteilen chemisch verändertes Produkt, welches in Serienfahrzeugen der Automobilindustrie eingesetzt werden kann, und eine wesentlich schlechtere Klimabilanz aufweist. Reines Pflanzenöl ist demgegenüber ein zu 100% erneuerbarer und CO2-neutraler Kraftstoff, der einen wichtigen Beitrag zur Strategie Weg von importiertem Erdöl leisten kann.
Für den Einsatz von purem Pflanzenöl ist mit der Umrüstung von Dieselmotoren eine spezielle Technologie notwendig, die beim Einsatz von Biodiesel nicht erforderlich ist. Die fünf Umrüster (Beschwerdeführer) sind daher anders als im Biodieselmarkt unmittelbar von der Einführung der Biosprit-Steuer betroffen. Die Beimischungsquote vernichtet ihren Markt, wie den Markt für alle in der Pflanzenölwirtschaft Beteiligten. Pure Pflanzenöle können im Gegensatz zu Biodiesel in dezentral geschlossenen Kreisläufen in Deutschland produziert und vermarktet werden. Durch heimische Wertschöpfung, damit einem ansteigenden Beschäftigungsstand durch inländische Kraftstoffproduktion und der Verringerung des Kapitalabflusses für Erdölimporte, wird der Ausfall der Energiesteuer (Mineralölsteuer) nachweislich vollständig kompensiert.
Die Verfassungsbeschwerde native Pflanzenöle wurde von den Verbänden Mobil ohne Fossil e.V. und dem Bundesverband Pflanzenöle e.V. initiiert. Seit Aufruf zur Verfassungsbeschwerde im August 2006 ermöglichten über 350 Spender die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held in Marburg. 38 Selbstbetroffene stellten ihre ausweglose Situation dar, 14 Beschwerdeführer reichen die Verfassungsbeschwerde zum 31.07.2007 ein.
Die Verbände sowie die Beschwerdeführer hoffen auf die Annahme der Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht, damit die besondere Stellung der Pflanzenölbranche gegenüber der Biodieselbranche verfassungsrechtlich gewürdigt werden kann.
Kontakt:
Mobil ohne Fossil e.V. Marcus Reichenberg Kaltenmoserstraße 10 82362 Weilheim Tel.: 0881/9245333-30 eMail: energy@glodis.com Home: www.mobilohnefossil.org
Bundesverband Pflanzenöle e.V. Dieter Voegelin Tel.: 05608/3524
Hintergrund
Verfassungsbeschwerde native Pflanzenöle
Initiierten die Verbände:
Mobil ohne Fossil e.V., www.mobilohnefossil.org Bundesverband Pflanzenöle e.V., www.bv-pflanzenoele.de
Ermöglichten:
364 Spender der Pflanzenölbranche Spendenstand (02.08.2007): 51.975,01 Euro
Aktiv:
38 Selbstbetroffene, daraus 14 Beschwerdeführer
1. Firma Maschinenfabrik Reinartz GmbH & Co. KG, 41460 Neuss 2. Firma Anton Fries Maschinenbau GmbH, 86405 Meitingen-Herbertshofen 3. Firma Kramerbräu Agro & Food GmbH, 85276 Pfaffenhofen-Weihern 4. Firma Ölmühle Wiemers Bonenburg, 34414 Warburg 5. Firma Rapsölmühle Hohenbrunn AG & Co. OHG, 82515 Wolfratshausen 6. Firma Büsch-Pflanzenöle GmbH & Co. KG, 54552 Nerdlen/Daun 7. Firma Poeltec GmbH, 77654 Offenburg 8. Firma 3 E GmbH, 25554 Nortorf 9. Firma Pflanzenoel-Technik Nord GmbH, 25524 Itzehoe 10. Firma GloDis consultants, 82362 Weilheim 11. Firma Pflanzenölkraftstoff Ostallgäu GbR, 87675 Rettenbach 12. Firma Vereinigte Werkstätten für Pflanzenöltechnologie, 90584 Allersberg 13. Firma Elsbett AG, 91177 Thalmässing 14. Firma Michael Mailler Rapspressen und Technikhandel, 85232 Kreuzholzhausen
Politische Unterstützung:
Dr. Hermann Scheer, MdB (SPD) Tel.: 030 / 227 774 22, Hans-Josef Fell, MdB (Grüne) Tel.: 030 / 227 721 58, Josef Göppel (CSU) Tel.: 030 / 227 773 74 Dr. Hermann Otto Solms (FDP) Tel.: 030 / 227 774 56
Rechtliche Vertretung:
Becker Büttner Held, BBH Marburg Herr RA Dr. Peter Becker Herr RA Fabio Longo Tel.: 06421/ 16896 - 0
Verfassungsbeschwerden zum EnergieStG und BioKraftQuG:
1) Erste Verfassungsbeschwerde Biodiesel (Eilantrag, d.h. mit vorläufigem Rechtsschutz), wurde am 25. Juli 2007 zur Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. 2) Zweite Verfassungsbeschwerde Biodiesel - wird von den vier Beschwerdeführerinnen der Biodieselindustrie zurückgezogen. 3) Verfassungsbeschwerde native Pflanzenöle wurde am 31.07.2007, 22:50 Uhr, rechtzeitig beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Verfassungsbeschwerde Pflanzenöle pur, distanziert sich zu den Verfassungsbeschwerden Biodiesel.
Rechtliche Begründung:
Die Verfassungsbeschwerde, die ausschließlich von Unternehmen der Branche native Pflanzenöl-Kraftstoffe (Pflanzenöl Pur, nicht Biodiesel) erhoben wird, war fertig gestellt, als der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2007 - 1 BvR 1031/07 - bekannt wurde. Den Beschwerdeführerinnen ist bewusst, dass mit der Entscheidung auch ihr Vortrag teilweise erfasst ist. Jedoch ist die Pflanzenöl-Branche anders verfasst, als die Biodiesel-Branche. Es gibt es z.B. für native Pflanzenölkraftstoffe wie beim Erdgas keinen von den Preisen konkurrierenden Energieträger unabhängigen Beimischungsmarkt.
Originaltext: Mobil ohne Fossil e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67567 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_67567.rss2
Pressekontakt: Mobil ohne Fossil e.V. Marcus Reichenberg Kaltenmoserstraße 10 82362 Weilheim
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