Lausitzer Rundschau: Freispruch im Steuerprozess gegen Max Strauß Nachvollziehbar
Geschrieben am 06-08-2007 |
Cottbus (ots) - Zwölf Jahre lang ermittelten Justiz und Steuerfahndung gegen Max Strauß, den Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß. Nach zwei Mammut-Verhandlungen gab es jetzt einen Freispruch. Ob damit das Verfahren beendet ist, bleibt fraglich. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen. So wie es nach dem ersten Prozess, der mit einer Verurteilung von drei Jahren und drei Monaten endete, die Verteidigung mit Erfolg getan hatte. Man muss den ehemals herrisch auftretenden prominenten Angeklagten nicht mögen, um festzustellen, dass der Urteilsspruch nachvollziehbar und alternativlos ist. Denn niemand, auch die Staatsanwaltschaft nicht, hat jemals bestritten, dass Max Strauß von den Schreiber-Schmiergeld-Millionen, die dieser in der Schweiz auf den berühmten Rubrikenkonten "Master" beziehungsweise "Maxwell" angehäuft hatte, auch nur einen Cent gesehen hat. Ob das Geld für Strauß bestimmt war, ob er es eines Tages tatsächlich hätte behalten sollen, spielt dabei keine Rolle, auch wenn es durchaus plausibel erscheint. Versteuert werden kann nur ein tatsächlicher Geldzufluss. Das ist tatsächlich das kleine Einmaleins des Steuer- und des Steuerstrafrechts. Wenn die Augsburger Staatsanwaltschaft den Freispruch jetzt noch mit der Revision angreifen sollte, dann würden sie sich in der Tat als schlechter Verlierer zeigen. Ihr letzter Strohhalm ist, Strauß "gewerbsmäßigen Lobbyismus" nachzuweisen. Denn dann könnten ihm auch Geldmittel zugerechnet werden, ohne dass ein direkter Zufluss erforderlich wäre. Doch dieser Strohhalm ist sehr dünn. Und verstehen würde eine darauf basierende Verurteilung auch niemand.
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