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Rechtliches Konstrukt von Discount-Pflegeanboten ist reine Augenwischerei

Geschrieben am 08-08-2007

Berlin (ots) -

bpa: Discount-Pflegeangebote sind moderne Sklaverei

Zwei Euro Stundenlohn, 24-Stunden-Betreuung, angeblich legal -
damit wirbt momentan ein neuer Billiganbieter aus Bremen, der mit
osteuropäischem Personal Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige
anbieten will. "Für uns ist das moderne Sklaverei. Bei deutschen
Arbeitsverhältnissen gilt ein Stundenlohn von 2 EUR für Pflegekräfte
als sittenwidrig, da dieser Lohn deutlich unter den ortsüblichen
Durchschnittslöhnen liegt und rechtlich nicht zulässig ist. Auch das
rechtliche Konstrukt solcher Agenturen halten wir für reine
Augenwischerei", kommentiert Bernd Tews, Bundesgeschäftsführer des
Bundes-verbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

"Gefährlich für die Pflegebedürftigen wird es, wenn ihnen
Vermittler vorgaukeln, nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie sei
alles legal", erklärt der bpa-Geschäftsführer. "Da wird der Eindruck
erweckt, die osteuropäischen Kräfte dürften 24 Stunden am Tag
arbeiten. Selbst nach z. B. polnischem Recht sind allerdings nur 48
Stunden in der Woche erlaubt.

Weiterhin dürfen die hier Beschäftigten Arbeitsanweisungen nur von
ihrem offiziellen Arbeitgeber, dem osteuropäischen Pflegedienst,
annehmen, nicht von den betroffenen Pflegebedürftigen. Werden
Arbeitsinhalt und Ort sowie Zeit von den Pflegebedürftigen vor Ort
bestimmt, wird in aller Regel von einer Scheinselbstständigkeit
ausgegangen.

Die Konsequenz bei nachgewiesener Scheinselbständigkeit: Die
Pflegebedürftigen gelten als eigentliche Arbeitgeber, müssen Beiträge
und Abgaben nachzahlen und mit erheblichen Geld- bis Gefängnisstrafen
rechnen."

Das Arbeitsministerium prüft inzwischen laut einem aktuellen
Zeitungsbericht, wie weit das McPflege-Geschäftskonzept rechtens ist.
Die Dienstleistungsfreiheit gelte nur für "vorübergehende und
gelegentliche Tätigkeiten". Dauerhafte Geschäfte, wie McPflege sie
offenbar anstrebe, fielen nicht darunter, zitiert das Blatt einen
Vermerk des Ministeriums.

"Wir stellen uns der Konkurrenz", so Ralf Holz,
Pflegedienstbetreiber aus Bremerhaven und stellvertretender
bpa-Landesgruppenvorsitzender. "Aber die muss dann auch den gleichen
gesetzlichen Bedingungen unterliegen. Pflegeeinrichtungen
beschäftigen sozialversicherte Arbeitnehmer, erfüllen
Qualitätsanforderungen, zahlen Steuern und halten sich an die
Arbeits- und sonstigen Rechtsvorschriften. Wer das tut, kann Pflege
nicht für 2 EUR anbieten."

Es gehe meist auch anders, sagt Holz. "Unserer Erfahrung nach ist
durch den Einsatz von Notrufsystemen und einen Mix von
unterschiedlichen Pflege- und Pflegefachkräften eine individuelle
Pflege zu vertretbaren Kosten im notwendigen Umfang für Pflegedienste
jederzeit möglich", erklärt er. "Hierzu gehört selbstverständlich
auch eine umfassende und individuelle Beratung."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60


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