Lothar de Maizière im ZDF-Mittagsmagazin: "Schießbefehl bedeutet keine neue juristische Qualität"
Geschrieben am 13-08-2007 |
Mainz (ots) - Für Lothar de Maizière, den ehemaligen Ministerpräsidenten der DDR, ist die Brutalität des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze überraschend, nicht jedoch dessen Existenz. "Dass es so einen Befehl gab, wussten wir. Dass er brutal gehandhabt wurde, kennt man aus Zeitdokumenten", sagte er im ZDF-Mittagsmagazin am Montag, 13. August 2007. Ohne entsprechende Befehle hätten Soldaten an der Grenze nicht geschossen - eine Überlegung, die nach der Wende auch juristisch von Belang war. Die Gerichte, darunter das Bundesverfassungsgericht, seien von dem Vorliegen eines solchen Schießbefehls ausgegangen und hätten die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.
Überraschend ist für de Maizière die sprachliche Brutalität dieses Befehls: "So schwarz auf weiß vor sich zu sehen, dass man auch vor Schüssen auf Kinder nicht zurückschrecken sollte, das macht einem die Brutalität deutlich. Aber es bedeutet keine neue juristische Qualität und keinen Hintergrund für neue juristische Ermittlungen." Die Zentralstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität habe gewissenhaft gearbeitet und alle bekannten Fälle nach dem Legalitätsprinzip behandelt.
Zu Egon Krenz, der diesen Schießbefehl und damit Vorwürfe gegen sich bestreitet, sagte de Maizière, dies sei zwar sein gutes Recht, doch damit mache er sich nur lächerlich. Hinsichtlich der Forderung der Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, nach weiterer Aufarbeitung der DDR-Geschichte hielt de Maizière fest: "Ich glaube, dass ein wesentlicher Teil der Aufarbeitung geschehen ist - in Prozessen, aber auch in Rehabilitierungsverfahren. Aber als Leiterin einer Behörde, die dieses Thema zum Gegenstand hat, muss man die Meinung wohl so vertreten."
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