Verlängerung der Lebensarbeitszeit: Besondere Lösung für Vollzugskräfte des Zolls gefordert
Geschrieben am 15-08-2007 |
Berlin (ots) - Nach der Ankündigung der Bundesregierung, die Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes schrittweise von 2012 bis 2029 auf 67 Jahre zu verlängern, hat der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft eine besonderen Altersgrenze im Vollzugsdienst beim Zoll gefordert.
Entgegen ursprünglicher Pläne ist im Rahmen der Dienstrechtsreform vorgesehen, die Altersgrenze auch bei Vollzugskräften zu erhöhen. Hiernach soll die Pension mit 67 Jahren auch auf die Vollzugsbediensteten unter anderem bei Bundespolizei und Feuerwehr ausgedehnt werden. Einzige Einschränkung: Spezifische Belastungen beim Pensionseintrittsalter sollen berücksichtigt werden.
Aus Sicht des BDZ ist diese Maßnahme durch nichts gerechtfertigt und entspricht nicht der Realität wachsender Belastungen in Verwaltungen mit Vollzugsaufgaben. Auch für die Vollzugsdienste beim Zoll müsse eine besondere Altergrenze gelten, die berücksichtige, dass die dort zu erfüllenden Aufgaben eine erhöhte Kondition erfordern, die lange vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres nachlässt.
Unbestritten sei, dass die physischen und psychischen Belastungsgrenzen jenseits dieses Alters schnell erreicht seien und eine weitere Ausübung der Vollzugstätigkeit gesundheitliche Schäden zur Folge haben könne. Bei gleichzeitig fortschreitendem Personalabbau sei eine sinkende Qualität der Aufgabenerledigung geradezu vorprogrammiert.
Umso energischer setzt sich der BDZ deshalb dafür ein, die Vollzugsdienste beim Zoll von der Verlängerung der Lebensarbeitszeit auszunehmen. Langjähriger Schicht- und Vollzugsdienst dürfe bei der Festsetzung des Pensionsalters nicht unberücksichtigt bleiben.
Der BDZ verdeutlicht die aus seiner Sicht groteske Situation mit dem Beispiel, dass ein 66-jähriger Zöllner einem 18-jährigen Schmuggler hinterher laufe.
Wer jahrelang Schichtdienst leiste und sich permanent fit halten müsse, müsse bei der Pensionierung anders behandelt werden, so der BDZ. Eine besondere Lösung für die Vollzugskräfte beim Zoll sei daher dringend geboten.
Originaltext: BDZ - Dt. Zoll- und Finanzgewerkschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53233 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_53233.rss2
Pressekontakt: Christof Stechmann BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstraße 169-170 10117 Berlin Telefon 030 - 40816600 Telefax 030 - 40816633 E-Mail: post@bdz.dbb.de Internet: www.bdz.dbb.de
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