DStGB: Steuerlicher Querverbund muss erhalten bleiben - Nahverkehr, Bibliotheken, Schwimmbäder und Sozialeinrichtungen gefährdet!
Geschrieben am 22-08-2007 |
Berlin (ots) - Angesichts der heutigen mündlichen Verhandlung zum steuerlichen Querverbund vor dem Bundesfinanzhof sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin: "Der kommunale Querverbund muss erhalten bleiben." Das kommunale Leistungsspektrum sei gekennzeichnet durch Gewinn und Verlust bringende Aufgaben. "Wenn es künftig nicht mehr möglich sein sollte, Gewinne der Stadtwerke aus der Energieerzeugung mit Verlusten beim öffentlichen Personennahverkehr steuerlich zu verrechnen, wird die Finanzierung einer leistungsstarken kommunalen Infrastruktur in Frage gestellt."
Landsberg machte deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger die Verlierer dieser Entwicklung sein werden. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage vielerorts müssten zahlreiche Kommunen ihr Leistungsangebot in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge erheblich einschränken und ggf. ersatzlos streichen.
Nach Schätzungen des DStGB ist insgesamt ein Verlustverrechnungsvolumen von bis zu 6 Mrd. EUR betroffen. "Die Kommunen verwenden im Rahmen der Verlustverrechung letztlich Gewinne für den kommunalen Haushalt und damit für das Gemeinwesen. Dies ermöglicht erschwingliche Eintrittspreise für kommunale Einrichtungen", so Landsberg. Deshalb sei es widersinnig, diesen Bereich mit einer Ertragsbesteuerung zu belasten.
Landsberg wies auf die soziale Dimension der Entwicklung hin: "Wenn der öffentliche Personennahverkehr ausgedünnt und Bibliotheken, Museen, Bürgerhäuser, Mehrzweckhallen, Sportplätze geschlossen werden müssen, hat dies schlimme gesellschaftliche Auswirkungen". Er forderte die Politik in Bund und Ländern auf, gemeinsam mit den Kommunen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um den steuerlichen Querverbund zu erhalten.
Zum Hintergrund: Das kommunale Leistungsspektrum ist gekennzeichnet durch Gewinn und Verlust bringende Aufgaben. Während kommunale Versorgungsbetriebe, wie die Stadtwerke, regelmäßig Gewinne erwirtschaften, führt das Betreiben bestimmter Einrichtungen wie Bäder oder Verkehrsbetriebe tendenziell zu Verlusten. Zur Bewältigung der dauerhaft defizitären Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge wird der Querverbund zur Zusammenfassung und Ergebnisverrechnung von Gewinn bringenden mit dauerdefizitären Betrieben seit vielen Jahren von der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung anerkannt. Der Querverbund ermöglicht also, dass die Gewinne und Verluste aus kommunalen Betrieben bzw. Beteiligungen direkt oder indirekt - d. h. steuerlich - verrechnet werden können. Durch ein aktuell beim Bundesfinanzhof zur Entscheidung stehendes Verfahren sind die steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten im Rahmen des kommunalen Querverbundes infrage gestellt.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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