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Erste 1.000 Studiendarlehen zur Finanzierung von Studienbeiträgen in Hessen vergeben

Geschrieben am 24-08-2007

Frankfurt am Main (ots) - Von insgesamt 13 hessischen Hochschulen,
die gegenwärtig Studienbeiträge nach dem Hessischen
Studienbeitragsgesetz erheben, haben bislang drei die Daten von
Antragstellern an die "Landestreuhandstelle Hessen - Bank für
Infrastruktur - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank
Hessen-Thüringen Girozentrale" (LTH - Bank für Infrastruktur) weiter
gegeben. Es handelt sich dabei um die Universitäten Frankfurt, Kassel
und Marburg. Zusammengefasst wurden daraufhin mehr als 1.000
Darlehensanträge bewilligt. Die genannten Hochschulen haben darüber
hinaus noch eine beträchtliche Zahl weiterer Anträge angekündigt, die
in den nächsten Tagen an die LTH - Bank für Infrastruktur übermittelt
werden sollen.

Die LTH - Bank für Infrastruktur ist nach dem Hessischen
Studienbeitragsgesetz beauftragt, den Studierenden in Hessen ein
Darlehen zur Finanzierung der neu eingeführten Studienbeiträge zu
gewähren. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Hochschule die
Darlehensberechtigung nach den gesetzlichen Vorgaben festgestellt
hat. Um den Abschluss eines Darlehensvertrages und die Auszahlung der
je Semester fälligen Studienbeiträge an die Hochschule so weit wie
möglich zu vereinfachen, hat die LTH - Bank für Infrastruktur in
Zusammenarbeit mit den Hochschulverwaltungen und dem Hessischen
Wissenschaftsministerium eine elektronische Schnittstelle
eingerichtet.

Sobald die Darlehensanträge über die Hochschulen bei der LTH -
Bank für Infrastruktur eingehen, erhalten die Antragsteller umgehend
ein Vertragsangebot. Abgeschlossen wird einmalig ein Darlehensrahmen,
der die individuell noch verbleibende Regelstudienzeit und weitere
vier Semester zu Grunde legt. Nach dem Studium muss jedoch nur der
Darlehensbetrag zurück gezahlt werden, der sich aus der Summe der
tatsächlich finanzierten Studienbeiträge ergibt.

Die Konditionen sind für alle Darlehensnehmer in einem Semester
gleich. Besonders interessant ist das Angebot für die Empfänger von
BAföG-Leistungen, da für BAföG-geförderte Semester der ein
LTH-Studiendarlehen in Anspruch nehmende Studierende keine Zinsen
zahlen muss. Für die übrigen Darlehensnehmer beläuft sich der
anfängliche effektive Jahreszins für ein Darlehen mit einer
Auszahlungsphase von zehn Semestern aktuell auf 5,59 Prozent. Während
des Studiums muss der Darlehensnehmer keine Zahlungen leisten. Die
Rückzahlungspflicht beginnt in der Regel zwei Jahre nach
erfolgreichem Studienabschluss, kann aber weiter aufgeschoben werden,
wenn der Darlehensnehmer zu diesem Zeitpunkt bestimmte
Mindesteinkommensgrenzen nicht erreicht.

Weitere Informationen zum Studiendarlehen der LTH - Bank für
Infrastruktur sind im Internet erhältlich unter www.lth.de oder
können per E-Mail an studiendarlehen@lth.de angefragt werden.

Originaltext: Landesbank Hessen-Thüringen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55060
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_55060.rss2
ISIN: DE000HLB0A20

Pressekontakt:
Natalie Reibeling
OA - Öffentlichkeitsarbeit

LTH - Bank für Infrastruktur
Strahlenbergerstr. 11
63067 Offenbach

Tel.: 069 9132-5728
e-mail: Natalie.Reibeling@lth.de
Internet: www.lth.de


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