Manila-Terminalprojekt: Fraport-Vorstand prüft Annullierungsantrag gegen Weltbank-Entscheidung
Geschrieben am 31-08-2007 |
Frankfurt (ots) - Nach ausführlicher Erörterung der am 17. August zugegangenen Entscheidung des Weltbank-Schiedsgerichts prüft der Vorstand der Fraport AG mögliche weitere rechtliche Schritte und überlegt, die Annullierung dieses Urteils zu beantragen.
Nur zwei der drei Schiedsrichter sind der Ansicht, dass Fraports Engagement in dem Manila-Projekt nicht von dem deutsch-philippinischen Investitionsschutzabkommen geschützt sei und somit das Schiedsgericht für den Fall nicht zuständig sei, da hierbei in 1999 gegen das sogenannte "Anti-Dummy Law" verstoßen worden sei. Nach diesem philippinischen Gesetz ist es Ausländern u. a. verboten, Management-Einfluss in einem sogenannten Public Utility-Unternehmen auszuüben.
In einem 24 Seiten umfassenden Minderheitsvotum zum Urteil begründet einer der drei Schiedsrichter seine abweichende Haltung u. a. damit, dass das "Anti-Dummy Law", das für Public Utilities gelte, für den vorliegenden Fall überhaupt keine Anwendung finden könne. Schließlich habe der Supreme Court der Philippinen die Konzessionsverträge über Bau und Betrieb des neuen Terminals am Flughafen Manila für "von Anfang an null und nichtig" erklärt. An diese Entscheidung sei das Schiedsgericht gebunden. Mangels Konzession liege auch keine Public Utility vor, folglich sei auch ein Verstoß gegen das entsprechende Gesetz gar nicht möglich.
Das Schiedsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass es "keine obsiegende Partei" in dem Verfahren gebe, und dass deshalb auch jede Partei ihre Verfahrenskosten selbst zu tragen habe.
Fraport bleibt bei seiner Auffassung, nicht gegen philippinische Gesetze verstoßen zu haben. Alle geschlossenen Verträge waren gemeinsam mit philippinischen und internationalen Kanzleien erarbeitet worden.
Fraport wertet intensiv die mehr als 200-seitige Entscheidung aus und geht derzeit davon aus, dass wesentliche im Verfahren vorgelegte Dokumente und von Fraport vorgebrachte Argumente und Aspekte keine bzw. unzureichende Berücksichtung fanden. Der Vorstand prüft deshalb alle rechtlichen Möglichkeiten einschließlich eines Antrags auf Annullierung. Mit einer denkbaren Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung kann im Erfolgsfall eine erneute Aufnahme des Verfahrens verbunden sein, in dem Fraport Schadensersatz in Höhe von gut 400 Millionen US-Dollar für die Enteignung des Terminals von der philippinischen Regierung fordert.
Originaltext: Fraport AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31522 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_31522.rss2 ISIN: DE0005773303
Pressekontakt: Fraport AG Unternehmenskommunikation Pressestelle (UKM-PS) Telefon: 069 690-70555 60547 Frankfurt am Main Telefax: 069 690-55071
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