Der Dr. Klein Allfinanz-Service / 1. Vorfälligkeit: So schützt man sich vor Entschädigungsforderungen der Bank / 2. Die Abgeltungsteuer - das erwartet die Kapitalanleger
Geschrieben am 31-08-2007 |
Lübeck (ots) -
1. Vorfälligkeit: So schützt man sich vor Entschädigungsforderungen der Bank
Wer einen Darlehensvertrag zur Finanzierung der eigenen vier Wände schließt, verpflichtet sich nicht nur zur Rückzahlung der Darlehenssumme, sondern auch zur Zahlung der vereinbarten Zinsen für die gesamte Laufzeit. Möchten Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen, kann die kreditgebende Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies ist eine Art entgangener (Zins-)Gewinn und umfasst in etwa die Spanne zwischen dem Kreditzins und dem Zins, den die Bank selbst am Kapitalmarkt für die Darlehensumme zahlen muss. Abhängig von Laufzeit und Höhe können hier leicht einige Tausend Euro Entschädigung zusammenkommen.
Zur Ablösung des Darlehens kommt es in der Regel, wenn das Haus oder die Wohnung, für dessen Finanzierung das Darlehen aufgenommen wurde, verkauft wird. Das kann verschiedene Gründe haben: berufsbedingter Umzug, leider auch Zwangsverkauf wegen Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder gar Todesfall. In der Regel verzichten die Banken nicht auf den Zinsgewinn, denn dieser ist eine fest kalkulierte Einnahme. Wer besonders flexibel sein will, für den bietet sich an, sich gegen Vorfälligkeitsentschädigungen zu schützen und dies mit einer flexiblen Baufinanzierung. Bei diesem Kombinationsangebot aus Darlehen und Vorfälligkeitsschutz hat der Kunde die Möglichkeit, seine Verbindlichkeiten nach dem Verkauf seiner Immobilie aufgrund eines berufsbedingten Umzugs oder des Eintritts eines Härtefalles wie Tod, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit vorzeitig zurückzuführen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.
In einer Zeit, in der die selbst genutzte Immobilie als Altersvorsorge immer wichtiger wird, in der aber auch mit einem festen Arbeitsplatz am gleichen Ort nicht mehr fest gerechnet werden kann, bietet sich der Abschluss eines solchen Vorfälligkeitsschutzes an. Weitere Informationen bietet Dr. Klein im Internet unter www.drklein.de/baufinanzierung.html
2. Die Abgeltungsteuer - das erwartet die Kapitalanleger
Ab 2009 tritt die Abgeltungsteuer in Kraft. Bei dieser Steuer handelt es sich um eine Quellensteuer, die direkt und anonym bei den Banken eingezogen wird. Die Steuer gilt für Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen und fällt in Höhe von 25 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer maximal 28 Prozent) an. Die Spekulationsfrist gehört ab 2009 der Vergangenheit an. Auch das Halbeinkünfteverfahren wird es dann nicht mehr geben: im Bereich der privaten Anlagen entfällt es vollständig, während bei Betriebsvermögen ein neues Teileinkünfteverfahren in Kraft tritt. Die Werbekostenpauschale und die Sparerfreibeträge werden zum Sparerpauschbetrag zusammengefasst (801 Euro, beziehungsweise 1.602 Euro) und ein Abzug tatsächlicher Werbekosten ist ab 2009 nicht mehr möglich.
Weitere Neuerungen sind: Fondssparpläne, abgeschlossen ab dem 01.01.2009, werden ebenfalls besteuert; Verlustrechnungen verschiedener Kapitalanlagen dürfen nicht mehr zur Steuerminderung miteinander verrechnet werden; Verlustrückträge sind nicht mehr möglich und Erträge aus Zertifikaten ohne Kapitalgarantie fallen ab 2009 ebenfalls unter die Abgeltungsteuer.
Von der Neuregelung besonders betroffen sind Aktien und Aktienfonds. Nicht allein fällt bei jeder Veräußerung erneut die Abgeltungsteuer an, auch die Möglichkeit zum steuerfreien Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist entfällt. Aktienlastige Investmentfonds müssen ebenfalls Federn lassen, denn Ertragsausschüttungen aus Veräußerungsgewinnen fallen künftig nicht mehr unter die Steuerfreiheit. Somit werden Aktien für Kleinanleger künftig weitaus weniger profitabel sein. Allein Versicherungsmantelprodukte und Dachfonds gewähren ab 2009 weiterhin die Option, Kapitalanlagen gewinnbringend umzuschichten. Abgeltungsteuer fällt in beiden Fällen - zumindest beim Umschichten - nicht an.
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100-prozentige Tochter der Hypoport AG. Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17116 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
Pressekontakt: Volker Bitzer Leiter Unternehmenskommunikation Dr. Klein & Co. AG Hansestraße 14 23558 Lübeck Tel.: +49 451 140 8 -505 Fax: +49 451 140 8 -599 E-Mail: volker.bitzer@drklein.de Internet: www.drklein.de
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