Westdeutsche Zeitung: Pendlerpauschale = von Christoph Lumme
Geschrieben am 06-09-2007 |
Düsseldorf (ots) - Wenn ein Handwerker pfuscht, dann wird er verklagt und muss nachbessern. Warum sollte es der Bundesregierung mit ihrer gekürzten Pendlerpauschale anders ergehen? Das Gesetz ist handwerklich miserabel gemacht; es ist ungerecht und verstößt gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, denn es bevorzugt einseitig solche Pendler, die große Entfernungen zwischen ihrem Wohn- und Arbeitsort zurücklegen. Wer argumentiert, der Staat müsse diejenigen Menschen unterstützen, denen ein schnell getakteter Arbeitsmarkt ein Höchstmaß an Mobilität abverlangt, verkennt die Realität: Es bleibt die freie Entscheidung eines jeden einzelnen, in die Stadt seiner Arbeitsstätte zu ziehen und höhere Mieten in Kauf zu nehmen oder eben im billigeren Umland zu leben. Weil sich die Entscheidung für die grüne Wiese in den vergangenen Jahrzehnten finanziell rechnete, verzeichnete Deutschland einen Massen-Exodus aus den Städten. Mit verheerenden Folgen: Längst sind die ehemaligen Naherholungsgebiete der Ballungsräume heillos durch Vororte zerfressen, längst ist der Verkehrsinfarkt auf Autobahnen alltäglicher Albtraum, längst hat man sich damit abgefunden, dass Pendler an jedem Arbeitstag zehntausende Tonnen Klimagift in die Atmosphäre blasen. Man kann niemandem verübeln, sich für ein Haus auf dem Land entschieden zu haben. Aber ein solches Siedlungsverhalten in Zeiten des Klimawandels und aufziehender Energiekrisen noch staatlich zu belohnen, ist umweltpolitischer Irrsinn. Wer einerseits die Landschaft mit Windkraftanlagen verspargelt, kann nicht andererseits den Weg in die totale Pendlergesellschaft subventionieren und diejenigen bestrafen, die in der Nähe ihrer Arbeit wohnen. Intelligenter im Sinne einer steuernden Umweltpolitik wäre es, bei zunehmender Distanz weniger für jeden gefahrenen Kilometer zu zahlen. Das jedoch ließe sich noch immer juristisch anfechten, denn auch diese Lösung würde gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen. Damit bleibt die schmerzhafteste Lösung zugleich die vernünftigste und gerechteste: Weil die Arbeit eben am Werkstor beginnt und die Wahl des Wohnortes frei ist, gehört die Pendlerpauschale abgeschafft.
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