Die Nacht von Stammheim - Was wussten die Geheimdienste?
Geschrieben am 08-09-2007 |
Hamburg (ots) - Beamte des Staatsschutzes und verschiedener Geheimdienste haben möglicherweise die Verabredung der RAF-Führung zum kollektiven Selbstmord im Herbst 1977 über Wanzen mitgehört - und nicht verhindert. Diesen Verdacht legen 30 Jahre lang geheimgehaltene Dokumente und Zeugenaussagen nahe, die "Spiegel"-Chefredakteur Stefan Aust und "Spiegel"-TV-Autor Helmar Büchel in mehr als zweijährigen Recherchen zusammengetragen haben. Ihre Erkenntnisse sind sowohl Teil der zweiteiligen NDR-Dokumentation "Die RAF", die am Sonntag und Montag in der ARD ausgestrahlt wird, als auch der neuen "Spiegel"-Titelgeschichte "Die Nacht von Stammheim".
Wichtigstes Indiz ist der Einsatzkalender der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg vom 18. Oktober 1977, dem Tag, an dem sich Andreas Baader und Jan-Carl Raspe im sogenannten Hochsicherheitstrakt von Stuttgart-Stammheim mit eingeschmuggelten Pistolen erschossen und sich Gudrun Ensslin am Fenstergitter ihrer Zelle erhängte. In diesem Einsatzkalender wurden alle ein- und ausgehenden Meldungen der sogenannten LKA-Abteilung 8 registriert, beginnend mit der Todesnachricht, die den Abteilungsleiter um 8:15 Uhr erreichte. Um 10:21 weist das Protokoll aus, dass ein Staatsschutzbeamter die Beamten, die für eine "Sondermaßnahme" eingesetzt seien, von den Selbstmorden verständigt und sie angewiesen habe, "Erkenntnisse aus ihrem Bereich, die im Zusammenhang mit dem Vorfall in Stammheim stehen, sofort an die Abteilung 8 weiterzugeben". Der damalige Leiter der Staatsschutzabteilung, Hans Kollischon, bestätigte den Autoren im Gespräch, dass die RAF-Führer seit März 1975 von seinen Beamten mehrfach abgehört worden sei. Kollischon wörtlich: "Es gab nur eine Sondermaßnahme Stammheim und das war die Abhöraktion." Er könne sich zwar nicht mehr im Detail erinnern, zu welchem Zeitpunkt der Lauscheinsatz beendet worden sei, allerdings habe man während der Schleyer-Entführung alles versucht, Hinweise von den Inhaftierten zu erhalten. Kollischon: "Wir wären doch verrückt gewesen, wenn wir nicht alles versucht hätten, um das Leben Schleyers zu retten." Eine Stellungnahme vor der Kamera lehnte Kollischon ab.
An der Aktion beteiligte Staatsschützer, die anonym bleiben wollen, haben sich gegenüber den Filmemachern offenbart, obwohl die Lauschaktionen auch heute noch als geheim und teilweise sogar als streng geheim eingestuft sind.
Der Eintrag im Einsatzkalender legt nahe, dass die Lauschaktion der "Sondermaßnahme Stammheim" auch in der Todesnacht der Häftlinge lief. Die - während der sogenannten Kontaktsperre angeblich voneinander isolierten - Gefangenen hatten den kollektiven Selbstmord verabredet. Die Möglichkeit dazu bot ein ausgeklügeltes Kommunikationssystem, das über die vorhandenen Stromleitungen lief. "Die hatten sich ein System in HiFi-Qualität gebaut", sagt Otto Bohner, der Gutachter der Bundespost, der die Anlage nach den Selbstmorden untersucht hatte.
Schon im März 1977 war bekannt und später von den Behörden auch bestätigt worden, dass Zellen des 7. Stocks in Stammheim von Technikern des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes verwanzt worden waren. Allerdings, so wurde damals behauptet, seien in begrenzten Zeiträumen "nur" Gespräche von Gefangenen mit ihren Verteidigern in den Besucherzellen abgehört worden, nicht jene der Gefangenen untereinander in ihren Wohnzellen. Schon an dieser Aussage gab es damals erhebliche Zweifel.
Aust und Büchel präsentieren in ihrer zweiteiligen Dokumentation (Sendung in der ARD: Teil 1, Sonntag, 09. September, 21:45 Uhr und Teil 2, Montag, 10. September, 20:15 Uhr) sowie "Spiegel" bislang unbekannte, teilweise als geheim eingestufte Dokumente, die das Gegenteil zumindest nahelegen. Schon im Dezember 1974 hatte der damalige Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, "eigenhändig", wie er sich auf Nachfrage erinnert, ein "Konzept zur offensiven Bekämpfung des Anarchismus" verfaßt und an den Bundesinnenminister und die Chefs der Landeskriminalämter geschickt. Darin schlägt Herold detailliert Lauschaktionen bei Gesprächen zwischen RAF-Verteidigern und ihren Mandanten als "Offensivmaßnahme gegen die Ebene der Verteidiger", sowie als Punkt III die "Offensivmaßnahme gegen die Ebene der Zellen" vor und dort insbesondere den "Lauschmitteleinsatz zur polizeilichen Gefahrenabwehr - bei Gesprächen der Gefangenen untereinander". Mit dem Papier nun konfrontiert, bestätigte Herold dessen Echtheit, behauptete allerdings, es habe sich lediglich um einen "Wunschzettel" gehandelt.
Allerdings ist klar, dass die im Herold-Papier von 1974 vorgeschlagene "personelle und materielle Unterstützung durch die Dienste" wie beschrieben realisiert wurde. Die Autoren sind auf Dokumente gestoßen, die belegen, dass nicht nur der Bundesnachrichtendienst, der eigentlich laut Gesetz nur im Ausland tätig werden darf, in die "Abwehrarbeit" gegen die RAF eingesetzt war, sondern auch ein bis heute weitgehend und damals vollständig unbekannter Geheimdienst: die sogenannte "Gruppe Fernmeldewesen" des damaligen Bundesgrenzschutzes. In den 50er Jahren eigentlich zur sogenannten Funkabwehr gegen gegnerische Nachrichtendienste gegründet und mit ihren 500 Spezialisten erst 1994 per Gesetz nachträglich und in aller Stille legalisiert, war die "Gruppe F" seit mindestens 1972 im verdeckten Einsatz gegen die RAF aktiv. Zunächst am Standort der GSG 9 in Sankt Augustin bei Bonn, später im nahegelegenen Heimerzheim. Auf Lauschangriffe war eine Fachabteilung der Gruppe F mit der Tarnbezeichnung "Ingenieurgruppe des BMI" spezialisiert. Vorteil der BGS-Gruppe Fernmeldewesen: ihre Existenz war in der Öffentlichkeit nicht bekannt, sie unterstand direkt dem Innenministerium, bei dem auch das BKA angesiedelt war - und ihre Aktivitäten unterlagen in der Phase des Anti-Terror-Kampfes keinerlei parlamentarischer Kontrolle.
Während die Gruppe F inzwischen unter der Bezeichnung "Zentralstelle für Kommunikation und Information der Bundespolizei" am Standort Heimerzheim verblieben ist, wurde die "Ingenieurgruppe des BMI" gemeinsam mit einer Unterabteilung des BND in das 1991 geschaffene "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" in Bonn-Mehlem ausgegliedert.
Weder bei BND, Bundespolizei noch BKA sind angeblich Akten über die Maßnahmen erhalten geblieben. Das Stuttgarter Innenministerium untersucht derzeit aufgrund der Recherchen der Autoren Aust und Büchel viereinhalb Meter Geheimakten. Erst nach Abschluss dieser Untersuchung könne über eine mögliche Freigabe entschieden werden.
Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2
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