Baumann: Linksfraktion will Antidiskriminierungsgesetz für Ostdeutsche
Geschrieben am 12-09-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Beschlusses des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestag, eine Petition abzuschließen, in der ein "Gesetz zum Schutz der ostdeutschen Minderheit" gefordert und die Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees kritisiert wird, einen Eislauftrainer wegen Stasiverstrickungen von der Teilnahme an der Winterolympiade 2006 auszuschließen, erklärt der Obmann von CDU/CSU, Günter Baumann MdB:
Eigentlich ist es ja schon "normal", dass die Linksfraktion im Petitionsausschuss ihre Votierungen häufig an der (ostdeutschen) Herkunft der Petenten festmacht. Dass aber heute die Vertreter der Linksfraktion - gleichermaßen wie die stellvertretende Parlamentspräsidentin Pau als Berichterstatterin - eine Petition unterstützten, in der ein "Gesetz zum Schutz der ostdeutschen Minderheit" gefordert wird, ist unglaublich.
In der Petition war der Ausschluss eines Eislauftrainers von der Winterolympiade 2006 durch das Nationale Olympische Komitee als "unzeitgemäß und menschenverachtend" bezeichnet und die Forderung erhoben worden: "Ende der Diskriminierung der ostdeutschen Minderheit... Die Gesellschaft und ihre Behörden müssen endlich auch vergeben können." Von der Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees wird auf eine "systematische Herabsetzung dieser [der DDR-]Bürger geschlossen. Frau Merkel und Herr Platzeck seien leider nur falsche positive Beispiele, die den Blick auf die Realität versperrten. Die Birthler-Behörde und der Deutsche Bundestag kämen ihrer Fürsorgepflicht gegenüber bestimmten Minderheiten (d.h. den Bürgern der neuen Bundesländer) nicht nach.
Selbstverständlich hat auch diese Petition den grundgesetzlich garantierten Anspruch auf ordnungsgemäße Bearbeitung und Befassung im Ausschuss. Allerdings haben sich alle Fraktionen - außer der Linksfraktion - dagegen ausgesprochen, diese Petition zu unterstützen. Die breite Mehrheit des Deutschen Bundestages hatte erst unlängst entschieden, die sogenannte Regelanfrage nach einer Stasi-Mitarbeit für Personen in herausgehobenen Funktionen und Ämtern um weitere fünf Jahre zu verlängern. Denn es ist eine Tatsache, dass sich viele Menschen durch ihre Kooperation mit oder Mitarbeit bei der Stasi berufliche Vorteile verschafft haben. Diese einstmaligen beruflichen Vorteile wirken teilweise noch heute nach - in Form von höheren Bildungsabschlüssen und Rentenansprüchen und begründen die Ungerechtigkeit gegenüber Kritikern und Opfern des SED-Regimes, denen jedwede Karrierechance und damit auch höhere Rentenanwartschaften verwehrt blieben.
Diese noch immer andauernden Ungerechtigkeiten sollen mit den Beschlüssen des Deutschen Bundestages zur Verlängerung der Regelanfrage und zur Gewährung einer Opferrente etwas gemildert, wenn auch nicht völlig beseitigt werden.
Die LINKE selbst diskriminiert die Ostdeutschen, indem sie politisch unredliche Forderungen unterstützt und den Leuten einredet, durch die Arbeit der Birthler-Behörde würden die Ostdeutschen schlechthin diskriminiert. Aufgabe dieser Behörde ist es, SED-Opfern und Zivilgesellschaft durch die Akteneinsicht die Möglichkeit zu schaffen, sich gegen frühere Täter zu schützen.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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