Verbreitung von illegaler Hacker-Software: TecChannel erstattet Strafanzeige gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Geschrieben am 17-09-2007 |
München (ots) - TecChannel-Redaktion sieht Verstoß gegen § 202c StGB und strebt Musterprozess an / Verschärfter "Hacker-Paragraph" sorgt insbesondere bei Sicherheitsexperten für Verunsicherung / Anzeige soll Betroffenen im IT-Bereich sowie in der Medien- und Software-Branche mehr Rechtssicherheit verschaffen
München, 17. September 2007 - TecChannel, das deutsche Webzine für technikorientierte Computerprofis, hat bei der Staatsanwaltschaft Bonn Strafanzeige gegen das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wegen der Verbreitung illegaler Hacker-Software gestellt. Das BSI bietet auf seiner Webseite unter anderem einen direkten Link zum Hersteller der Software "John the Ripper" an. Auf dieser Website kann die Software dann uneingeschränkt heruntergeladen werden. Bei dem Programm "John the Ripper" handelt es sich um einen so genannten Passwort-Cracker, dessen einziger Einsatzzweck es ist, Passwörter auszuspähen. Außerdem trägt das BSI nach Ansicht der TecChannel-Redaktion auf seiner Internetseite mit dem Download-Angebot einer CD-ROM-Image-Datei, auf der sich das entsprechende Tool befindet, zur Verbreitung illegaler Hacker-Software bei. Damit verstößt das BSI nach Meinung der TecChannel-Redaktion gegen den in verschärfter Form seit 11. August dieses Jahres in Kraft getretenen so genannten "Hacker-Paragraphen" § 202c StGB.
Sanktioniert wird mit diesem Gesetz insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hacker-Tools", die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen. Neben den tatsächlichen Übeltätern, trifft die Neuregelung von § 202c nach Ansicht vieler IT- und Rechtsexperten vor allem die deutschen Sicherheitsexperten besonders hart. Denn sie nutzen die als "Hacker-Tools" eingestufte Software, um beispielsweise die eigene Unternehmens-IT auf Sicherheitslücken zu prüfen. Viele Sicherheitsexperten fühlen sich durch die neue Gesetzgebung kriminalisiert und fürchten strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie ihrem Beruf nachgehen wie bisher.
"Wir haben uns deshalb zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschlossen, um für TecChannel.de und alle anderen seriösen Internetseiten sowie Sicherheitsexperten und Programmierer eine bessere Rechtssicherheit zu erlangen", erklärt Michael Eckert, Chefredakteur TecChannel. "Auch wir sind in unserer täglichen Arbeit von § 202c betroffen, berichten wir doch ausführlich über Sicherheitslücken und deren Beseitigung. Wir verweisen auf Tools, mit denen Anwender ihren Computer beziehungsweise die Unternehmens-IT checken und dann angemessen absichern können."
Ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema "Hacker-Paragraph" finden sich aktuell auf www.TecChannel.de. Dort können die Beiträge auch direkt als PDF downgeloadet werden. Außerdem steht eine Zusammenfassung zur Verfügung.
Originaltext: IDG-TecChannel Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12684 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12684.rss2
Pressekontakt: Michael Eckert, Chefredaktion "TecChannel" Tel. 089/360 86-856 meckert@TecChannel.de w w w . T e c C h a n n e l . d e
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