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Verbreitung von illegaler Hacker-Software: TecChannel erstattet Strafanzeige gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Geschrieben am 17-09-2007

München (ots) - TecChannel-Redaktion sieht Verstoß gegen § 202c
StGB und strebt Musterprozess an / Verschärfter "Hacker-Paragraph"
sorgt insbesondere bei Sicherheitsexperten für Verunsicherung /
Anzeige soll Betroffenen im IT-Bereich sowie in der Medien- und
Software-Branche mehr Rechtssicherheit verschaffen

München, 17. September 2007 - TecChannel, das deutsche Webzine für
technikorientierte Computerprofis, hat bei der Staatsanwaltschaft
Bonn Strafanzeige gegen das Bundesministerium für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) wegen der Verbreitung illegaler
Hacker-Software gestellt. Das BSI bietet auf seiner Webseite unter
anderem einen direkten Link zum Hersteller der Software "John the
Ripper" an. Auf dieser Website kann die Software dann uneingeschränkt
heruntergeladen werden. Bei dem Programm "John the Ripper" handelt es
sich um einen so genannten Passwort-Cracker, dessen einziger
Einsatzzweck es ist, Passwörter auszuspähen. Außerdem trägt das BSI
nach Ansicht der TecChannel-Redaktion auf seiner Internetseite mit
dem Download-Angebot einer CD-ROM-Image-Datei, auf der sich das
entsprechende Tool befindet, zur Verbreitung illegaler
Hacker-Software bei. Damit verstößt das BSI nach Meinung der
TecChannel-Redaktion gegen den in verschärfter Form seit 11. August
dieses Jahres in Kraft getretenen so genannten "Hacker-Paragraphen" §
202c StGB.

Sanktioniert wird mit diesem Gesetz insbesondere das Herstellen,
Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hacker-Tools", die
bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind,
illegalen Zwecken zu dienen. Neben den tatsächlichen Übeltätern,
trifft die Neuregelung von § 202c nach Ansicht vieler IT- und
Rechtsexperten vor allem die deutschen Sicherheitsexperten besonders
hart. Denn sie nutzen die als "Hacker-Tools" eingestufte Software, um
beispielsweise die eigene Unternehmens-IT auf Sicherheitslücken zu
prüfen. Viele Sicherheitsexperten fühlen sich durch die neue
Gesetzgebung kriminalisiert und fürchten strafrechtliche
Konsequenzen, wenn sie ihrem Beruf nachgehen wie bisher.

"Wir haben uns deshalb zu diesem ungewöhnlichen Schritt
entschlossen, um für TecChannel.de und alle anderen seriösen
Internetseiten sowie Sicherheitsexperten und Programmierer eine
bessere Rechtssicherheit zu erlangen", erklärt Michael Eckert,
Chefredakteur TecChannel. "Auch wir sind in unserer täglichen Arbeit
von § 202c betroffen, berichten wir doch ausführlich über
Sicherheitslücken und deren Beseitigung. Wir verweisen auf Tools, mit
denen Anwender ihren Computer beziehungsweise die Unternehmens-IT
checken und dann angemessen absichern können."

Ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema "Hacker-Paragraph"
finden sich aktuell auf www.TecChannel.de. Dort können die Beiträge
auch direkt als PDF downgeloadet werden. Außerdem steht eine
Zusammenfassung zur Verfügung.

Originaltext: IDG-TecChannel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12684
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12684.rss2

Pressekontakt:
Michael Eckert, Chefredaktion "TecChannel"
Tel. 089/360 86-856
meckert@TecChannel.de
w w w . T e c C h a n n e l . d e


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