VKU zu EU-Plänen für Energiewettbewerb / Eigentumsrechtliche Entflechtung bringt nicht mehr Wettbewerb
Geschrieben am 19-09-2007 |
Berlin (ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt es, dass die Verteilnetzbetreiber von der eigentumsrechtlichen Entflechtung von Netz und Erzeugung ausgenommen werden sollen. Er stimmt mit der EU-Kommission darin überein, dass die ab 01.07.2007 geltenden Entflechtungsvorschriften ausreichen, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Verteilnetzen zu gewährleisten. Auch wenn die Stadtwerke also nicht direkt betroffen sind, hält der VKU die eigentumsrechtliche Entflechtung für falsch, weil sie nicht zur Lösung der Probleme im Energiemarkt beiträgt, also nicht zu mehr Wettbewerb führt. Außerdem handelt es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Versorgungsunternehmen. Ablehnend steht der der VKU auch der Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde gegenüber. Er befürchtet, dass dies zu bürokratischen Doppelstrukturen und einer Überregulierung führt.
Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2
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Pressesprecherin: Rosemarie Folle Fon: +49-(0)30/203199-20 Fax: +49-(0)30/203199-80 E-Mail: folle@vku.de
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