Das Post-Monopol fällt zum Jahreswechsel - zentrale Rechtsfragen sind noch offen
Geschrieben am 20-09-2007 |
Frankfurt am Main (ots) -
- Querverweis: Weiterführende Informationen und ein Anmeldeformular für das Praxisseminar liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Das Ende des Post-Monopols rückt unaufhaltsam näher. Nachdem der Postmarkt in Deutschland sukzessive für den Wettbewerb geöffnet wurde, steht nun zum 1. Januar 2008 die vollständige Marktliberalisierung an. Dann wird auch der lukrative Markt für Standardbriefe in den Wettbewerb entlassen. Dieser letzte Schritt ist dabei der eigentliche Höhepunkt der Liberalisierung. Denn immer noch umfasst der Monopolbereich ein geschätztes Volumen von ca. 80 Prozent der Briefsendungen. Nicht zuletzt deshalb werden die vollständige Öffnung des Postmarktes und die sich daraus ergebenden Chancen für Unternehmer und Verbraucher bereits mit der Liberalisierung des Telefonmarktes verglichen. Ein Prozess, der vielschichtige und zum Teil noch nicht abschließend geklärte Rechtsfragen aufwirft, worauf Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Anwalt im Hamburger Büro der Sozietät Lovells hinweist. Der Lovells-Postrechtsexperte weiter:
"Kurz vor der finalen Liberalisierung des deutschen Postmarktes sind zentrale Rechtsfragen noch nicht abschließend geklärt. Das zeigt die aktuelle Debatte um die Umsatzsteuerproblematik oder der Streit um die Benutzung des werbewirksamen Begriffs Post. Hinzukommen all die regulatorischen Aspekte, die natürlich erst mit dem Fall des Monopols entstehen können. Die genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist daher unabdingbare Voraussetzung unternehmerischer Entscheidungen."
Lovells sieht schon seit einiger Zeit einen steigenden Beratungsbedarf im Postrecht. Dies gilt auch für arbeitsrechtliche Aspekte. Schon am 11. September 2007 haben die Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. den umstrittenen "Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne in der Branche Postdienste" vereinbart. Sie schaffen damit eine wesentliche Voraussetzung für flächendeckende und verbindliche Mindestlöhne im Bereich der Briefbeförderung bis 1000g. Auch die Bundesregierung hat sich - allen Warnrufen zum Trotz - mit Kabinettsbeschluss vom 19. September 2007 zur notwendigen Ausweitung des Entsendegesetzes bekannt. Matthes Schröder, Arbeitsrechtler im Hamburger Büro der Sozietät, sagt zum Thema Mindestlöhne:
"Sollte der Bundesminister für Arbeit und Soziales die bundesweite Verbindlichkeit des Tarifvertrages anordnen, so ist ein solcher Schulterschluss von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Politik keineswegs vollkommen neu - man denke nur an die Mindestlöhne in der Baubranche. Zweifel sind allerdings erlaubt, ob für den Postbereich ausschließlich die Verhinderung von 'Wettbewerbsverzerrungen' und 'sozialen Verwerfungen' - so die Präambel des Tarifvertrags - im Mittelpunkt der Erwägungen dieser Allianz stehen. Vielleicht ist es einfach die Fortsetzung des Briefmonopols mit arbeitsrechtlichen Mitteln?"
Um einen Überblick über Chancen und Risken der Postliberalisierung zu geben und Lösungsansätze vorzustellen, veranstaltet Lovells am 10. Oktober 2007 gemeinsam mit der renommierten Medien-Fachzeitschrift "kress Report" ein Seminar mit dem Titel: "Freiheit für den Postmarkt ab 2008 - Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte des Wegfalls des Postmonopols", zudem zahlreiche Experten geladen sind.
Weitere Informationen zu dem Seminar finden Sie unter:
http://www.kress.de/cont/praxisseminar.php
Über Lovells
Lovells LLP ist mit mehr als 3000 Mitarbeitern verteilt auf 26 Büros in Asien, Europa und den Vereinigten Staaten eine der führenden internationalen Anwalts-Sozietäten. Über 1.600 Rechtsanwälte bieten Unternehmen, Finanzinstituten und der öffentlichen Hand weltweit in den wichtigsten Wirtschafts- und Finanzzentren Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Wir beraten regelmäßig bei komplexen und internationalen Transaktionen sowie bei einigen der bedeutendsten handelsrechtlichen Streitfragen.Lovells ist eine internationale Rechtspraxis und umfasst Lovells LLP und ihre zugehörigen Büros. Lovells LLP ist als Limited Liability Partnership unter OC 323639 in England und Wales registriert. Registersitz: Atlantic House, Holborn Viaduct, London EC1A 2FG.
Originaltext: Lovells Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55934 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55934.rss2
Weitere Informationen:
Dr. Christian Seidenabel PR Manager Germany
Lovells LLP Untermainanlage 1 60329 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 962 36-0 Direct: +49 (0) 69 962 36-636 Mobile: +49 (0) 175 93 19 283 Fax: +49 (0) 69 962 36-100 Email: christian.seidenabel@lovells.com
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