Gehb: Vorschlag der Justizministerin löst Problem nicht
Geschrieben am 20-09-2007 |
Berlin (ots) - Zum Vorschlag der Bundesjustizministerin, eine gesetzliche Erlaubnis zum Abschuss von Drohnen und eines allein mit Terroristen besetzten Flugzeuges zu schaffen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Unsere Aufgabe ist es nicht, die unproblematischen Fälle, sondern die problematischen Fälle zu regeln. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt ein tatsächlicher Abschuss eines mit Geiseln besetzten Flugzeuges ungeregelt in der Grauzone - mit der Konsequenz, dass der Ernstfall ausschließlich auf der Ebene des Strafrechts und dort des entschuldigenden Notstandes abgehandelt werden muss. Statt den Extremfall rechtlich vorzustrukturieren, das Hauptanliegen des in Karlsruhe gescheiterten Luftsicherheitsgesetzes, wird gerade dieser Fall weiterhin vom Recht ausgeblendet und der individuellen Entscheidung der Exekutive überantwortet. Jeder Entscheidungsträger wird wie bisher damit in einem ausweglosen Dilemma allein gelassen und mit einem Ermittlungsverfahren überzogen. Damit ist die Rechtslage und deren Beurteilung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht anders als vorher.
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