Haufe aktuell: Reform zum Ehrenamt endgültig beschlossen
Geschrieben am 21-09-2007 |
Freiburg (ots) - Nach langem Vorlauf wurde die umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts heute vom Bundesrat verabschiedet. Damit kann das Gesetz - wie geplant - rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Erstmals gibt es spürbare Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit und alle, die sich ehrenamtlich engagieren. Mit der neuen Ehrenamtspauschale können Vereine und Verbände steuerfrei bis zu 500 Euro pro Jahr an engagierte nebenberufliche Vereinsmitglieder zahlen. Profitieren werden nicht nur die vielen ehrenamtlichen Vereinsvorstände, sondern auch weitere Vereinshelfer bis hin zum Platzwart, wenn man für seinen sonst ehrenamtlichen Einsatz von seinem Verein eine kleine Aufwandsentschädigung erhält. So hat jeder Bürger die Möglichkeit, von der Neuregelung zu profitieren.
Darüber hinaus wird der bekannte "Übungsleiterfreibetrag" von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht. Wer sich nebenberuflich zum Beispiel als Trainer, Betreuer oder Chorleiter engagiert, kann bis 175 Euro im Monat abgabenfrei von der gemeinnützigen Organisation ausgezahlt bekommen.
Auch bei der "wirtschaftlichen Betätigung" erhalten die gemeinnützigen Organisationen mehr Steuerspielraum durch die Anhebung der so genannten Zweckbetriebsgrenze von 30.678 Euro auf 35.000 Euro. Davon betroffen sind zum Beispiel der Verkauf von Speisen und Getränken bei Vereinsfesten oder Werbeeinnahmen.
Weitere finanzielle Anreize ergeben sich aus einem verbesserten Spenden- und Stiftungsrecht.
Prof. Gerhard Geckle, Vereinsexperte aus Freiburg: "Das ist das richtige Signal, dass man bei weit über 600.000 eingetragenen Vereinen nicht nur die gemeinnützige Zielsetzung unterstützt, sondern jetzt auch die Millionen von engagierten Mitgliedern über den neuen Steuerfreibetrag für das Ehrenamt und die Anhebung der Übungsleiterpauschale richtig motiviert."
Prof. Geckle steht Pressevertretern gern für ein Gespräch zur Verfügung.
Ein Gesamtüberblick zur Gemeinnützigkeitsreform mit Praxishinweisen kann per E-Mail bei der Pressestelle der Haufe Mediengruppe angefordert werden.
Originaltext: Haufe Mediengruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6856 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6856.rss2
Pressekontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Oliver Kaiser Tel.: 0761-3683-975 Fax: 0761-3683-900 E-Mail: pressestelle@haufe.de
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