Uhl/ Göbel: Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ist abzulehnen
Geschrieben am 21-09-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der von Rheinland-Pfalz im Bundesrat eingebrachten Initiative für ein Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB sowie der Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Ralf Göbel MdB:
Der Vorschlag der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist absurd. Das aktive und passive Wahlrecht kommt in Deutschland nur dem "Staatsvolk" zu, das heißt den Deutschen im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat entsprechende Gesetzesänderungen der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg bereits im Herbst 1990 aus diesem Grund für verfassungswidrig erklärt.
Für Bürger der EU-Mitgliedsstaaten gelten seit den Verträgen von Maastricht über die Europäische Union aus gutem Grund Ausnahmen: im Zuge der europäischen Entwicklung wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt, die Bürgern der EU-Staaten ein Kommunalwahlrecht einräumt.
Warum dies nun auch für Nicht-EU-Bürger gelten soll, ist nicht nachvollziehbar. Das aktive und passive Wahlrecht ist an die Zugehörigkeit zu der betreffenden Gesellschaft gebunden. Nicht an den - unter Umständen vorübergehenden - Aufenthaltsort. In jedem Verein kann nur der mitbestimmen, der auch Vereinsmitglied ist und nicht jeder, der gelegentlich das Vereinslokal besucht.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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