Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen (Do) im Feinstaub-Streit über "Recht auf saubere Luft"
Geschrieben am 26-09-2007 |
Berlin (ots) - Einladung zum Pressegespräch
Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen (Do) im Feinstaub-Streit über "Recht auf saubere Luft"
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem an diesem Donnerstag erwarteten Spruch der Bundesverwaltungsrichter in Leipzig wird nicht nur letztinstanzlich und grundsätzlich entschieden, ob die von lebensgefährlichen Feinstaubbelastungen betroffenen Bürger ihr "Recht auf saubere Luft" bei den Behörden einklagen können. In dem Musterverfahren, das der Kläger mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt München angestrengt hat, wird das Gericht auch klären, ob der Betroffene von der Stadt - unabhängig von der Frage, ob und wann die bayerische Staatsregierung mit Aktionsplänen eingreift - massive Beschränkungen des Straßenverkehrs verlangen kann. Städte und Gemeinden in ganz Deutschland müssen in diesem Fall mit verkehrlichen Maßnahmen bis hin zu Vollsperrungen ganzer Straßenzüge versuchen, kurzfristig die andauernde hohe Feinstaub-Belastung ihrer Bürgerinnen und Bürger einzudämmen. Sie könnten nicht länger auf die Landesebene und die dort erlassenen Aktionspläne warten.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im März diesen Jahres zunächst die Revision des Münchner Klägers, der an der dortigen verkehrsreichen Landshuter Allee lebt, gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen. Das bayerische Gericht hatte dem betroffenen Bürger zuvor das Recht abgesprochen, von der Landeshauptstadt München unverzügliche verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf dem mittleren Ring zu verlangen (AZ: BVerwG 7 B 54.06). Dieser Spruch wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, das nun im Revisionsverfahren endgültig klären will, ob ein Anspruch auf Fahrverbote besteht. Auch der Vertreter der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit den Rechtsanspruch des Klägers auf "saubere Luft" bestätigt und gegenüber dem BVerwG erklärt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen können muss.
Im Rahmen eines Pressegesprächs wollen wir den Urteilsspruch mit Ihnen diskutieren und erläutern, welche Konsequenzen die DUH aus ihm ziehen wird. Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Datum: Donnerstag, 27. September 2007, gleich im Anschluss an die Verhandlung des BVerwG, ab 11:15 Uhr
Ort: Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen/Klinger, Berlin
Dieter Janecek, Kläger
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Resch Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V.
Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2
Pressekontakt: Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel. 030/258986-15, Fax. 030/258986-19, rosenkranz@duh.de
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