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LexisNexis Deutschland GmbH erwirkt Beschluss gegen das Land Hessen infolge eines fehlerhaften Vergabeverfahrens

Geschrieben am 28-09-2007

Münster (ots) - Vergabekammer urteilt im Sinne des
Lösungsanbieters für Recht, Verwaltung und Wirtschaft: Hessen darf
auf der Grundlage der bisherigen Ausschreibungsbedingungen das
Verfahren nicht fortsetzen und keinen Zuschlag erteilen

Münster/Darmstadt, 28. September 2007 - Die 1. Vergabekammer des
Landes Hessen hat wesentliche Kriterien in einem offenen
Ausschreibungsverfahren für rechtswidrig erklärt (Beschl. v.
10.09.2007 - 69 d - VK 37/2007). Die Vergabekammer folgte damit dem
Antrag der LexisNexis Deutschland GmbH. Diese hatte beanstandet, dass
die Ausschreibung für den Auftrag, der hessischen Landesverwaltung
für vier Jahre eine Online-Datenbank für Rechtsinformationen zur
Verfügung zu stellen, gezielt auf einen bestimmten Anbieter
ausgerichtet sei.

In der Ausschreibung hatte das Land Hessen gefordert, dass bereits
bei der Abgabe des Angebots das hessische Landesrecht bis zum 1.
Januar 2005, das Bundesrecht hingegen bis einschließlich 1990 in
allen Fassungen, das heißt vollständig versioniert, verfügbar sein
müsse. Die LexisNexis Deutschland GmbH begründete ihren Antrag auf
Nachprüfung damit, dass es marktbekannt sei, dass dieses Kriterium
derzeit lediglich von einem Anbieter erfüllt werden könne und eine
entsprechende Anreicherung der Datenbestände bis zur Angebotsabgabe
für andere Anbieter unmöglich sei.

In ihrem Beschluss stellte die Vergabekammer fest, dass eine
Ausschreibung zwar "grundsätzlich auch in dieser Form durchgeführt"
werden könne. Der Auftraggeber habe es aber versäumt, "dies im
Einzelnen nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren,
insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit der Festlegung auf das
Jahr 1990". Es sei daher nicht auszuschließen, dass sich das Land
Hessen bei der Wahl der Kriterien bereits indirekt auf einen
bestimmten Anbieter festgelegt habe. Um eine Rechtsbeeinträchtigung
der LexisNexis Deutschland GmbH sowie weiterer Mitbewerber zu
verhindern, wurde dem Land Hessen untersagt, das Verfahren auf der
Grundlage der in der Ausschreibung festgelegten Bedingungen
fortzuführen und einen Zuschlag zu erteilen.

"Wir waren bereits im Vorfeld der Verhandlung sehr zuversichtlich,
zumal wir auch wussten, dass andere Mitbewerber das Verfahren
ebenfalls gerügt und Einspruch erhoben haben", sagt Michael Freter,
Geschäftsführer Lösungen für Recht und Verwaltung der LexisNexis
Deutschland GmbH. "Die Vergabekammer hat damit im Sinne eines fairen
Wettbewerbs aller Marktteilnehmer entschieden."

Originaltext: LexisNexis Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7925
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7925.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Michael Freter, Geschäftsführer Lösungen für Recht und Verwaltung
LexisNexis Deutschland GmbH,
Tel. 02533/9300-858,
E-Mail: Michael.Freter@lexisnexis.de
www.lexisnexis.de


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