Günstigkeitsprinzip bei Tarifverträgen streichen
Geschrieben am 03-10-2007 |
Berlin (ots) - Für den Wegfall des Günstigkeitsprinzip bei Tarifverträgen hat sich der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, ausgesprochen. "Dies wäre ein erster Schritt auf dem Wege zur Überwindung des Flächentarifvertrages."
Nach dem Günstigkeitsprinzip dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bisher auf betrieblicher Ebene nur dann von Tarifvereinbarungen abweichen, wenn dadurch die Beschäftigten materiell besser gestellt werden. "Es wäre im Sinne der Deregulierung weitaus sinnvoller, individuelle, auf die Bedürfnisse des einzelnen Betriebs zugeschnittene Lösungen zu ermöglichen", so der Mittelstandspräsident.
Ohoven wies zugleich auf die schwindende Bedeutung des Flächentarifs hin. In Westdeutschland unterliegen 43 Prozent der Betriebe der Tarifbindung, in Ostdeutschland sind es nur noch 23 Prozent. "Der klassische Flächentarifvertrag ist de facto tot. Die Zukunft gehört flexiblen Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene." Die Unternehmer müssten die Möglichkeit haben, betriebliche Bündnisse mit ihren Mitarbeitern abzuschließen.
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