Südwest Presse: Abhören
Geschrieben am 07-10-2007 |
Ulm (ots) - Bayern wartet nicht, Bayern handelt. Während noch über das BKA-Gesetz diskutiert wird und viele vor dessen Verabschiedung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung warten wollen, hören bayerische Ermittler bereits Internet-Telefonate ab. Das klingt erschreckend. Doch so wichtig ein ständiger kritischer Blick auf die Abhörpraxis ist, in diesem Fall könnte die Aufregung unbegründet sein, werden doch - wie nach geltenden Recht zulässig - Telefongespräche überwacht und nicht - wie bei der Online-Durchsuchung - Festplatten gefilzt. Doch was ist mit jenem Programm, das dieses Abhören der Telefonate erst ermöglicht? Gibt es auch für dessen Installation eine Rechtsgrundlage? Unruhe macht sich breit, das zeigt die Diskussion. Zu vielgestaltig sind die technischen Möglichkeiten, zu unscharf die bestehenden Ermächtigungsnormen. Bleiben die Gesetze unklar, geht nicht nur die Kontrolle über die Strafverfolger verloren, es mehren sich ebenso die Fälle, in denen ihnen umgekehrt vorschnell Rechtsbruch vorgeworfen wird. Höchste Zeit also, der technischen Entwicklung gesetzgeberisch gerecht zu werden. Dennoch gilt: Mit heißer Nadel Gesetze zu stricken, hilft so wenig weiter wie vorschnell Pflöcke einzuschlagen. Die Geduld, brisante Probleme besonnen zu lösen, sollte auch in Zeiten der Bedrohung vorhanden sein.
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